Der Unihockey-Trainer aus dem Rheintal machte vor Kurzem erneut Schlagzeilen. So soll er nicht nur eine 15-jährige sexuell belästigt haben – auch bei einer mittlerweile 20-Jährigen ist er negativ aufgefallen. So soll er auch sie gefragt haben, ob er ihr ein Nacktbild schicken darf – und schickte kurz darauf eins mit einem Zensurbalken über seinem Penis. Ein Beweis liegt vor. Wir haben berichtet.
Wenige Zeit später soll dann ein weiteres Bild aufgetaucht sein – diesmal soll es das Gemächt des Trainers unzensiert zeigen. Doch hierfür fehlen konkrete Beweise. Rheintal24-Redaktor Fabian Alexander Meyer hat sich bei der Staatsanwaltschaft und dem Verein nach dem Fall erkundigt.
Keine Prozessvoraussetzung
«Der Fall ist uns unter anderem durch die Berichterstattung bekannt, jedoch wurde von der bereits volljährigen Betroffenen auf eine strafrechtliche Anzeigeerstattung verzichtet bzw. letztlich eben gar nie eine strafrechtliche Anzeige erhoben», erklärt Leo-Philippe Menzel, Jugendanwalt und Medienbeauftragter der Staatsanwaltschaft.
Typischerweise handle es sich bei Nacktbildern, welche nicht unter Pornografie gemäss Art. 197 StGB fallen, um sexuelle Belästigung gemäss Art. 198 Abs. 1 StGB. «Dies ist ein Antragsdelikt, bei welchem innert drei Monaten Strafantrag gestellt werden muss. Erfolgt kein Strafantrag innert der genannten Frist, fehlt es an einer Prozessvoraussetzung – und das Verfahren wird nicht anhand genommen.»
Die junge Frau verzichtete der eigenen Aussage nach auf eine solche Strafanzeige und sagte, dass er eine Weile nicht trainieren dürfen sollte. Juristisch gesehen ist das nicht ganz einfach. Menzel: «Nach Art. 67 StGB kann lediglich ein Berufsverbot ausgesprochen werden, wenn ein Verbrechen oder Vergehen begangen wurde. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch juristisch um eine Übertretung, die gemäss Art. 198 StGB mit Busse bestraft wird. Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Berufsverbot nicht erfüllt.» Heisst: Der Trainer darf weiterhin unterrichten.
«Nie auffällig oder unangemessen verhalten»
Es ist wichtig, herauszuheben, dass sich der Trainer in der Vergangenheit abgesehen von den bekannten Vorfällen nichts zuschulden kommen lassen hat.
Laut Menzel ist dem Strafbericht zu entnehmen, «... dass der Trainer auch ansonsten keinerlei privaten Kontakt mit Jugendlichen oder Kindern hat/te, die er trainiert/e und sich entsprechend zuvor nie auffällig oder unangemessen (diesen gegenüber) verhielt.»
Und auch der Fall der bereits volljährigen Person war vor Erlass des Strafbefehls im schon abgeschlossenen Fall bekannt, «hat jedoch entsprechend nicht zu einer (weiteren) strafrechtlichen Verurteilung geführt, weil eben auf Anzeige von der volljährigen Person verzichtet wurde».
«Privates Ereignis»
Auch der Verein bezieht Stellung zu den Vorwürfen: «Bei den jüngsten Informationen um ein Nacktbild handelt es sich um einen anonym via Medien vorgebrachten Vorwurf. Darauf reagieren wir öffentlich nicht.» Es handle sich dabei darum, dass eine erwachsene Person einer anderen erwachsenen Person ein Bild geschickt haben soll.
«Ein rein privates Ereignis also, offenbar hat sich die Person gegen eine Strafanzeige entschieden, das gehört aus unserer Sicht deshalb nicht in die Öffentlichkeit. Natürlich nehmen wir die Sache ernst und machen uns ein möglichst vielfältiges Bild von der aktuellen Situation. Wir führen interne Gespräche und übernehmen unsere Verantwortung im Verein.»
Gesundheitliche Probleme aufgrund der Berichterstattung
Der Verein setze die weiter gültigen Massnahmen von Swiss Sport Integrity um, werde selbstverständlich aber auch von sich aus aktiv, sofern die Umstände dies erfordern. «So wurde – obwohl im Strafbefehl gegen den Trainer kein Berufsverbot ausgesprochen wurde – vom Vereinsvorstand zusammen mit dem Trainer beschlossen, dass er bis auf Weiteres keine Trainings mehr leiten wird.»
Das Strafverfahren und der mediale Druck «durch die nicht immer zutreffenden und teilweise tendenziösen Berichterstattungen haben beim Trainer und weiteren Personen im Verein zu gesundheitlichen Problemen geführt».
Man setze die von Swiss Sport Integrity ausgesprochenen Massnahmen seit Beginn um und werde das, sollten neue Massnahmen ausgesprochen werden, selbstverständlich auch weiterhin tun. «Weitere, clubinterne Schritte werden, wie es der Begriff sagt, intern behandelt und nicht gegen aussen kommuniziert.»