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Region Rheintal
26.11.2024
13.12.2024 11:02 Uhr

Nacktföteli-Trainer (35) verurteilt

Symbolbild, keine Beziehungen zu den Vorkommnissen
Symbolbild, keine Beziehungen zu den Vorkommnissen Bild: Pixabay
Vor wenigen Wochen ging die Schlagzeile durch die Medien, dass ein Unihockey-Trainer aus dem Rheintal angeblich eine 15-jährige auf Instagram belästigt haben soll. Jetzt steht ein Urteil fest.

Anfang November brachten wir auf Rheintal24 die Schlagzeile, dass ein Trainer von EFS United im Rheintal eine 15-jährige auf Instagram mit Direktnachrichten belästigt haben soll. In angeblich betrunkenem Zustand fragte er sie ob er «kann ich schicke Nacktfoto»? Die Spielerin lehnte ab und erstattete Anzeige. Der Club hielt sich bedeckt und erst die Recherchen verschiedener Medien brachten den Club anscheinend unter Zugzwang.

«Beliebiges Zufallsopfer»

Wie der Blick schreibt, hat sich die Staatsanwaltschaft jetzt dazu entschieden, den Trainer schuldig zu sprechen. Es sei der Straftatbestand der sexuellen Belästigung erfüllt. 1'000 Franken muss der Trainer jetzt berappen. Dazu kommen noch Gebühren über 700 Franken. Doch das ist noch nicht alles: Das Honorar der Anwältin: mehr als 7'000 Franken. Unter dem Strich ergibt das eine Rechnung von 8'764 Franken.

Die Strafzumessung beeinflusst haben auch das Leben und die Vorgeschichte des Trainers: «Der Beschuldigte konnte glaubhaft darlegen und belegen, dass er in den Ferien eine Hochzeit besucht hatte, an welcher reichlich Alkohol geflossen ist.» Der Abend sei «ziemlich aus dem Ruder gelaufen» und daraus folgte ein Kontrollverlust des Trainers. Beim Mädchen habe es sich um ein «beliebiges Zufallsopfer» gehandelt und ein entsprechendes Nacktbild habe es nie gegeben.

Einen privaten Kontakt ausserhalb dieser Nachrichten habe es nie gegeben. Der Trainer hatte auch ansonsten keinerlei privaten Kontakt mit Jugendlichen oder Kindern. Auffälliges und unangemessenes Verhalten? Fehlanzeige. Dennoch bewegt sich das Verhalten auf Instagram sehr nahe am Verbrechen der sexuellen Handlung mit Kindern, so der Staatsanwalt. Im Endeffekt und unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren sei eine Strafe über 1'000 Franken angemessen. Noch ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig.

Fabian Alexander Meyer