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Berneck
27.10.2020

Referendumsvorlage «Zentrum im Städtli» liegt auf

Im Rathaus Berneck können vom 29.10. bis 07.12.2020 die beiden fakultativen Referendumsvorlagen unterfertigt werden (Symbolbild: zVg)
Im Rathaus Berneck können vom 29.10. bis 07.12.2020 die beiden fakultativen Referendumsvorlagen unterfertigt werden (Symbolbild: zVg) Bild: zVg
In Berneck liegen ab Mittwoch die beiden Referendumsvorlagen für die Neubezeichnung von Alters- und Pflegeheim sowie den Verkauf von Grundstücken im Rathaus auf.

Der Gemeinderat in Berneck hat den Beschluss gefasst, zwei fakultative Referenden zur möglichen Unterfertigung aufzulegen. Gesamt 256 in Berneck stimmberechtigte Personen könnten während der Frist vom 29. Oktober bis 7. Dezember folgende Referendumsbegehren einreichen.

Fakultatives Referendum betreffend Anpassung des Heimreglements: Alters- und Pflegeheim Städtli soll nach Angliederung der Spitex neu «Zentrum im Städtli» heissen.

Die Spitex Berneck ist seit der Erweiterung des Alters- und Pflegeheims Städtli an der Kirchgass 6 untergebracht. Mit der Pensionierung von Fritz Wenger, der seit 1997 die Spitex Berneck leitet, wird die Spitex per 1. Januar 2021 auch organisatorisch dem Alters- und Pflegeheim Städtli angegliedert und dem heutigen Heimleiter Bernhard Handke unterstellt. Dieser Zusammenschluss soll sich auch im Namen «Zentrum im Städtli» widerspiegeln. Diese und weitere geringfügige Anpassungen des Heimreglements im Rahmen des dritten Nachtrags unterstehen dem fakultativen Referendum.

Fakultatives Referendum bezüglich Verkauf von Grundstücken an die Oertli-Instrumente AG.

Die Oertli-Instrumente AG hat kürzlich die Baubewilligung für die Betriebserweiterung um ein Lean Factory Gebäude an der Hafnerwisenstrasse erhalten. In diesem Zusammenhang erwirbt die Oertli-Instrumente AG von der politischen Gemeinde Berneck die Parz. Nr. 103 sowie einen Teil der Hafnerwisenstrasse (Parz. Nr. 763). Der Gesamtkaufpreis beläuft sich auf CHF 1‘586‘560, weshalb die Verkäufe dem fakultativen Referendum unterstehen. Das gleichzeitig vereinbarte Rückkaufsrecht über fünf Jahre untersteht ebenfalls dem fakultativen Referendum.

Die Oertli-Instrumente AG stellt Maschinen und Geräte für die Augenchirurgie her. Seit 1989 ist sie an der Hafnerwisenstrasse in Berneck tätig. Das international erfolgreiche Unternehmen hat sein Betriebsgebäude kontinuierlich erweitert, zuletzt um die Aufstockung des Reinraumgebäudes vor rund 2 Jahren. Nun steht die grösste Erweiterung mit dem Bau der Lean Factory an, wofür Grundstücke der politischen Gemeinde Berneck beansprucht werden. Weil aus sachenrechtlichen Gründen kein Baurecht errichtet werden kann, verkauft die politische Gemeinde Berneck die gesamte Parz. Nr. 103 (3‘460 m2) sowie einen Teil der Hafnerwisenstrasse (ca. 828 m2). Der Kaufpreis beträgt CHF 370/m2, womit sich der Gesamtkaufpreis auf CHF 1‘586‘560 beläuft. Gleichzeitig verein-barten die Parteien zugunsten der politischen Gemeinde Berneck ein Rückkaufsrecht mit einem Preis von CHF 370/m2. Die Kaufverträge und das Rückkaufsrecht bilden inhaltlich eine Einheit. Weil der Kaufpreis über 1 Mio. Franken, aber unterhalb von 2 Mio. Franken liegt, unterstehen die Verträge gemäss Anhang zur Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.
Zudem räumte die Oertli-Instrumente AG der Elektra Berneck ein Mitbenützungsrecht an einer zu erstellenden Trafostation mit Durchleitungsrecht auf dem Grundstück Nr. 82 ein. Dieser Vertrag wie auch die unentgeltliche Abtretung eines kleinen Wendehammers auf der heutigen Parzelle der Oertli-Instrumente AG fallen unter die abschliessende Kompetenz des Gemeinderats.

 

pd/gmh/uh
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