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Rebstein
22.10.2024

Rebstein setzt auf neue Förderung für Photovoltaikanlagen

Bild: Linth24 / Web /freie Nutzung
Um den Aufwand für private Anlagenbetreiber zu reduzieren und den Handel mit Herkunftsnachweisen (HKN) zu vereinfachen, übernimmt die Gemeinde künftig den ökologischen Mehrwert der überschüssigen Solarenergie und zahlt dafür eine zusätzliche Entschädigung. Dafür wird die bisherige Einmalauszahlung eingestellt.

Der Gemeinderat Rebstein hat beschlossen, die Förderung von Photovoltaikanlagen anzupassen und künftig den ökologischen Mehrwert (Herkunftsnachweise, HKN) der Überschussenergie von PV-Anlagen zu übernehmen und entsprechend zu entschädigen. Die Gemeinde wird dafür im Jahr 2025 einen Zuschlag von 2 Rp/kWh auf die Vergütung der Energie bezahlen.

Diese Entscheidung basiert auf der Erkenntnis, dass der Handel mit HKN für Privatpersonen, insbesondere bei Einfamilienhäusern, zu kompliziert und aufwändig ist. Den Eigentümerinnen und Eigentümern von PV-Anlagen bleibt es jedoch freigestellt, ob sie ihre HKN an die Gemeinde abtreten wollen.

Den Ausbau vorantreiben

Mit dieser Neuausrichtung der Förderung wird die bisherige Einmalauszahlung per 31.12.2024 eingestellt. Für bereits beantragte Fördergelder gilt, dass die entsprechenden PV-Anlagen bis spätestens Ende 2025 realisiert werden müssen. Diese Förderung beinhaltete die Abtretung der HKN für einen Zeitraum von fünf Jahren ohne zusätzliche Entschädigung an die Gemeinde.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die neue Regelung den Ausbau von erneuerbaren Energien in der Gemeinde weiter vorantreiben wird, indem sie den bürokratischen Aufwand für private Anlagenbetreiber verringert und gleichzeitig eine faire Entschädigung für den ökologischen Mehrwert der erzeugten Energie bietet.

pd/fam