Im Jahr 2013 hat das Schweizer Stimmvolk das revidierte Raumplangesetz angenommen. Im Herbst 2018 hat der Bundesrat den kantonalen Richtplan genehmigt, worauf der Gemeinderat die Kommission Planung und Baubewilligung (PBK) beauftragte, den kommunalen Richtplan zu überarbeiten. Dieser wurde durch den Kanton einer ersten Vorprüfung unterzogen, und die daraus erhaltenen Erkenntnisse sind in die vorliegende Version eingeflossen.
Der Gemeinderat Heiden hat den Richtplan am 3. Mai 2022 genehmigt und zuhanden der Mitwirkung sowie der abschliessenden Prüfung durch den Kanton verabschiedet. Während des Mitwirkungsverfahrens vom 1. Juni bis 31. August 2022 können sich alle an der raumplanerischen Entwicklung unserer Gemeinde interessierten Personen einbringen, heisst es in einer Mitteilung.
Der Mitwirkungsprozess findet mehrheitlich in digitaler Form statt. Die Unterlagen und weitere ausführliche Informationen zur Ortsplanung sind ab dem 1. Juni 2022 auf www.mitwirken-heiden.ch aufgeschaltet. Mit der e-Mitwirkung ermöglicht die Gemeinde Heiden einen benutzerfreundlichen Weg, sich zu den Unterlagen zu äussern. Mit einer digitalen Erfassung ermöglichen Sie uns eine effiziente und qualitativ hochwertige Auswertung.
Die Unterlagen werden während der Mitwirkungsdauer ebenfalls im Rathaus, 2. OG, aufgelegt. Stellungnahmen und Anregungen können auch schriftlich innerhalb des Mitwirkungsprozesses bei der Abteilung Bau und Planung eingereicht werden. Nach der Prüfung aller Eingaben wird einzeln oder gesamthaft Stellung genommen.
Zudem findet am 20. Juni 2022, 19.30 Uhr, im Kursaal Heiden eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, in welcher die Richtplanrevision vorgestellt wird. Ebenfalls wird der Umgang mit der digitalen Mitwirkungsplattform kurz erläutert.