Vor zwanzig Jahren wurde bekannt, dass Schumacher Ausschau nach einem Baugelände mit Seesicht nahe dem Flugplatz Altenrhein Ausschau halte. Sofort kamen verschiedene Örtlichkeiten im Vorderland ins Spiel, wobei «Schumi» schon bald das stille, 900 Meter über Meer traumhaft gelegene Gelände im Guggenbühl hoch über Wolfhalden favorisierte. Der Gemeinderat zeigte sich hocherfreut, und auch der Ausserrhoder Regierungsrat setzte alles daran, den vierfachen Weltmeister möglichst bald im Kanton begrüssen zu können.
Villa ausserhalb der Bauzone
«Auf der vorgesehenen Liegenschaft ist der Neubau von Wohngebäuden mit Schwimmbad und Fitnesseinrichtungen sowie die Realisierung von Pferdestall, Reithalle und Reitplatz vorgesehen», vermerkte die regionale Presse im Frühling 2002. Das in den Medien in aller Ausführlichkeit vorgestellte Projekt sorgte im In- und Ausland für Aufsehen, und bereits jetzt wurde der stille Weiler zum Sonntagsziel für zahlreiche «Schumi»-Fans aus nah und fern.
Veto der Gegner
Die in Wolfhalden und im Kanton grossmehrheitlich vehement befürwortete Wohnsitznahme des weltbekannten Formel-1-Piloten hatte allerdings einen Haken, liegt doch das fragliche Gelände in der Landwirtschaftszone. Gegen die geplante Umzonung erhoben die Stiftung Landschaftsschutz, Pro Natura und in Wolfhalden wohnhafte Privatpersonen Einsprache. Letztere wurden von den «Schumi»-Befürwortern als Nestbeschmutzer und Fortschrittsgegner geächtet, und in der Gemeinde bildeten sich zwei Lager. Letztendlich hatte «Bern» zu entscheiden.
Klarer Verstoss gegen Bundesrecht
Im Vorsommer 2002 waren die Würfel zu Ungunsten von Michael Schumacher und seiner Fans gefallen. Zum negativen Entscheid von «Bern» hält das appenzellische Jahrbuch in aller Kürze fest: «Das Bundesamt für Raumentwicklung stellte klar, dass das Projekt gegen Bundesrecht verstösst und folglich nicht realisierbar ist.»