Am Mittwoch, um 10:00 Uhr hat Regierungsrat und Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements Fredy Fässler gemeinsam mit mehreren Fachpersonen des Migrationsamtes, der Kantonspolizei St.Gallen, der Regionalebene Zoll Ost und des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Pfalzkeller St.Gallen über die momentanen und künftig zu erwartenden illegalen Einreisen von afghanischen Migranten an der Ostgrenze der Schweiz informiert.
Grösstenteils Männer
Die Rückführung der illegal eingereisten Personen stellt die involvierten Behörden aktuell vor administrative Herausforderungen. Sie verlangt einen hohen Ressourcenaufwand aller Beteiligten. Nebst der Erklärung der fachlichen Prozesse zur Rückführung der Migranten wurden durch Regierungsrat Fredy Fässler auch politische Einschätzungen bekannt gegeben.
Die Anzahl der Migranten beläuft sich seit 1. Juli auf rund 2500, wobei 1400 minderjährig sind. Pro Woche kommen zwischen 50 und 200 Flüchtlinge an. Vor einigen Jahren waren es noch fünf bis 50 pro Woche. Anders als während er Flüchtlingswelle 2015, handelt es sich heute sich grösstenteils um Männer, die in der Gruppe reisen, Barmittel von 50 bis 150 Euro dabei haben und über ein Smartphone verfügen. Familien und Frauen sind kaum dabei.
Migranten werden an der Grenze abgefangen
Zu Beginn der Medienkonferenz erklärte Markus Kobler, Chef Regionalebene Zoll Ost, die aktuelle Migrationslage. Seit Sommer gelangen hauptsächlich afghanische Migrant/-innen mittels internationaler Züge aus Wien und Bukarest an den Grenzbahnhof in Buchs. Bei den Migranten handelt es sich mehrheitlich um junge Männer und Jugendliche, welche sich bereits seit mehreren Wochen über den Balkan auf dem Weg nach Zentral- und Westeuropa befinden und meist Österreich als Aufenthaltsort vermerkt haben.
Die Regionalebene Zoll Ost führt die erste Sicherheitsüberprüfung und Identitätsabklärung mit fahndungspolizeilichen Systemen durch. Erwachsene Migranten ohne Asylbegehren werden mit einer siebentägigen Frist aus der Schweiz weggewiesen. Erwachsene Asylsuchende und Minderjährige unter 14 Jahren gehen direkt in das Bundesasylzentrum nach Altstätten. Ausgeschriebene Personen und Minderjährige über 14 Jahre werden der Kantonspolizei St.Gallen übergeben.
Flüchtlinge tauchen unter
Dr. Bruno Zanga, Kommandant der Kantonspolizei St.Gallen, informierte die Anwesenden über die Herausforderung, diese erforderlichen Arbeiten auf dem Bahnhof Buchs durchzuführen. Dort ist der Platz bei grösseren Zahlen von Migranten stark eingeschränkt. Aufgrund dieser Lage können die notwendigen Arbeiten für die Rückübernahmen nicht an einem Tag erledigt werden. Daher müssen die illegal eingereisten Migranten zurzeit in einer Unterkunft in der Stadt Wil beherbergt werden. Problematisch daran ist, dass die in Wil untergebrachten Personen am Folgetag oft nicht mehr auffindbar sind. Sie tauchen unter.
Neues Zenter in Buchs
Inhaftieren kann man die Personen aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlage nicht. Künftig sollen Arbeiten gemäss Zanga deshalb in ein neues Bearbeitungszentrum im Ochsensand in Buchs verlegt und innerhalb von 24 Stunden erledigt werden. Nach der Sicherheitsüberprüfung werden die Migranten künftig dort triagiert in Personen, die ein Asylgesuch einreichen wollen und solche, die darauf verzichten.
«Bei vorhandenem Asylwunsch werden die Personen dem Staatssekretariat für Migration übergeben und ins Asylverfahren des Bundes aufgenommen. Im negativen Fall erfolgt die Weiterbearbeitung im Bearbeitungszentrum mit dem Ziel einer zeitnahen Rückkehr dieser Personen nach Österreich beziehungsweise in das für die Behandlung des Asylgesuchs zuständige Land» erklärte Dr. Bruno Zanga.
Jürg Eberle, Leiter Migrationsamt, erklärte anschliessend das rechtsstaatliche Verfahren zur Schaffung der Voraussetzungen für die Rückführung nach dem Dublin Assoziierungsabkommens. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn eine illegal eingereiste Person schon in einem Land, welches beim Dublin-Abkommen dabei ist, ein Asylgesuch eingereicht hat und entsprechend in Eurodac registriert wurde. Ist dies der Fall, spricht man von einem «Eurodac Treffer». Ein solcher Treffer verlangt eine Gesuchstellung zur Rückübernahme an das jeweilige Land. Ist als Aufenthaltsort Österreich vermerkt, kann die Gesuchprüfung durch die österreichischen Behörden bis zu acht Wochen andauern. Minderjährigen Personen wird für dieses Verfahren eine Vertrauensperson zur Verfügung gestellt.