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Eichberg
15.11.2021
15.11.2021 11:27 Uhr

Gartenbaubetrieb soll erhalten bleiben

Das Mitwirkungsverfahren für den Teilzonenplan Wanne / Oder wurde von der Gemeinde Eichberg gestartet
Das Mitwirkungsverfahren für den Teilzonenplan Wanne / Oder wurde von der Gemeinde Eichberg gestartet Bild: Ulrike Huber
Die politische Gemeinde Eichberg startet Mitte November 2021 das Mitwirkungsverfahren für den Teilzonenplan Wanne / Odern. Damit soll der Erhalt des Gartenbaubetriebes Brunner Gartengestaltung AG in Eichberg gesichert werden.

Der Eichberger Gartenbaubetrieb Brunner Gartengestaltung AG im Gebiet Odern ist in den vergangenen Jahren zu einem qualifizierten Unternehmen angewachsen. Aufgrund des Standortes in der Landwirtschaftszone ist der Gartenbaubetrieb zonenwidrig. Der Betrieb und somit die Arbeitsplätze sollen künftig dennoch möglichst in der Gemeinde erhalten bleiben.

Alternativstandort im Bereich Wanne

Für neue Arbeitsgebiete innerhalb der Gemeinde bestehen heute jedoch wenig Möglichkeiten. Als Alternativstandort hat sich Brunner Gartengestaltung AG das Grundstück 195 bei der ehemaligen Kartonfabrik gesichert. Der Gemeinderat Eichberg erachtet die freie Fläche im Bereich Wanne als ungeeignet für eine Arbeitsnutzung. Aufgrund der Lage sowie der Erschliessung durch das Wohngebiet ist aus raumplanerischer Sicht die Nutzung der Arbeitszone im Bereich Wanne zu vermeiden. Entsprechend soll diese an einen anderen Ort verlagert werden.

Die mögliche Lage im Gebiet Odern ist als eigenständige Zone ausserhalb des Siedlungsgebiets ortsplanerisch kritisch zu prüfen. In der Interessenabwägung überwiegt hier jedoch das öffentliche Interesse an einer Umlegung der Arbeitszone an diesen Standort. So sind die verkehrstechnische Erschliessung und die Erhältlichkeit des Bodens für die Realisierbarkeit der neuen Arbeitszone ausschlaggebend.

Sehr guter Standort im Gebiet Odern

Für den Betrieb Brunner Gartengestaltung AG ist die Lage im Gebiet Odern unbestritten sehr gut gelegen. Des Weiteren kann mit planerischen Mitteln eine Aufwertung des Siedlungsrandes sichergestellt werden. Durch eine Umlegung der Arbeitsfläche können der bestehende Gartenbaubetrieb und die Arbeitsplätze erhalten bleiben und die Arbeitszone Wanne an einen raumplanerisch sinnvollen Ort verschoben werden.

Gemeindepräsident Alex Arnold steht für Fragen zum Teilzonenplan zur Verfügung Bild: Ulrike Huber

Planungsziele des Teilzonenplanes

Der Eichberger Gemeinderat verfolgt mit dem Teilzonenplan folgende Planungsziele:

– Die Weiterentwicklung der Arbeitsnutzung im Gebiet Wanne wird unterbunden und so kann die unbefriedigende Situation mit einer massgeblichen Fläche für Arbeitsnutzung mit aber ungenügender Erschliessung gelöst werden;

– Der Gartenbaubetrieb Brunner Gartengestaltung AG sowie deren Arbeitsplätze sollen in der Gemeinde erhalten bleiben;

–Aufwertung des Siedlungsrandes, bzw. des Ortseingangs;

– Generelle Verbesserung der Situation bezüglich Arbeitszonen in der Gemeinde.

Mitwirkungsverfahren eröffnet

Gemäss Art. 34 des Planungs- und Baugesetzes (kurz PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört. Die zuständige Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Damit soll erreicht werden, dass die Bevölkerung in das Projekt miteinbezogen wird, sodass Rückmeldungen im weiteren Verlauf mitberücksichtigt werden können.

Die Unterlagen zum Teilzonenplan Wanne / Odern sind vom 15. November bis 14. Dezember 2021 auf der Gemeinderatskanzlei (Rathaus, Büro 1) sowie auf der Website der Gemeinde Eichberg einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Eichberg, Härdlistrasse 11, 9453 Eichberg oder per E-Mail an info@eichberg.ch eingereicht werden.

rheintal24/gk/uh
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