Darin unterstellt sie dem Gemeinderat, dass der präsentierte Aufgaben- und Finanzplan den gesetzlichen Vorgaben widerspricht, sowie in die Überschuldung und zu einer Intervention des Kantons führen wird. Diese Darstellung sei falsch.
Richtig sei, dass der Gemeinderat im Edikt und auch an der öffentlichen Orientierungsversammlung (öOV) vom 8. November 2021 darauf hingewiesen hat, dass
- der Voranschlag 2022 und der Aufgaben- und Finanzplan 2023 –2025 allen Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) entsprechend
- mit den hohen anstehenden Investitionen bewusst eine vorübergehende hohe Pro-Kopf- Verschuldung in Kauf genommen wird.
- der Jahresabschluss in den vergangenen Jahren jeweils deutlich besser ausfiel als prognostiziert. Wenn sich das auch in den kommenden Jahren so fortsetzt, reduziert sich der Verzehr des Eigenkapitals und damit die Verschuldung deutlich.
- der Selbstfinanzierungsgrad erst im Voranschlag 2026 nach den Vorgaben des FHG bei 100 Prozent liegen muss, wenn sich die Prognosen mit einer Verschuldung von über 200% in der Rechnung 2024 bestätigen sollten.