Nachdem im Februar bekannt wurde, dass man in Au-Heerbrugg einen Mindestabstand für Windräder will und damit für die SFS der Bau des eigenen Werkes verunmöglicht wurde, gab der Kanton 11. November bekannt, dass solche Bestimmungen nicht zulässig sind und das Abstimmungsergebnis damit nichtig. Wir haben über die Abstimmung berichtet.
Für die Auer Bevölkerung bedeutet das, dass das Windrad theoretisch gebaut werden könnte. Nach aktuellem Kommunikations- und Kenntnisstand ist dies allerdings nicht der Fall. (Der Sachverhalt kann sich ändern, Stand ist der 12. November 2025). Wir haben über den Bescheid des Kantons berichtet.
Das Überraschen ist auf beiden Seiten gross. Und entsprechend gross ist auch das Unverständnis gegenüber dem Kanton seitens der IG Gegenwind. Rheintal24 hat bei der IG Gegenwind und bei der SFS nachgefragt, wie sich die Situation für sie jetzt entwickelt.
«Klarer Eingriff in die Autonomie»
Manuel Cadonau von der IG Gegenwind hat eine klare Meinung für den Bescheid des Kantons, kommunale Mindestabstandsregelungen für nicht zulässig zu erklären. «Das ist ein klarer Eingriff in die Gemeinde-Autonomie und ein Schlag ins Gesicht der Stimmbürger. Es wurde demokratisch entschieden und dieser Entscheid wird durch den Kanton entwertet.» Dies angeblich unter dem Vorwand, «dass im Baugesetz die Grundlage für kommunale Abstandsregeln fehle. Das ist ein Vorgehen, das den Grundgedanken der direkten Demokratie verletzt.»
Als Kontext: Im Februar dieses Jahres wurde in Au über die sogenannte Mindestabstandsinitiative abgestimmt. Sinn der Abstimmung: Im Baureglement der Gemeinde Au sei eine Bestimmung aufzunehmen, die regelt, dass zwischen einem Windrad mit mehr als 20 Metern Nabenhöhe und bewohntem Gebiet (dauernd oder zeitweise) ein Mindestabstand von einem halben Kilometer liegt.
Hintergrund für diese Abstimmung war der angekündigte Bau eines Windrads auf dem SFS-Areal. Damit soll die Eigenstromproduktion angekurbelt werden. Die Initiative kam im Februar dieses Jahres vor das Volk und wurde dann mit gerade einmal vier Stimmen Unterschied abgeschmettert. Das Projekt der SFS musste damit sistiert werden.
«Nur taktisches Abwarten»
Mit dem jetzigen Bescheid des Kantons könnte die SFS das Projekt theoretisch wieder aufnehmen und sich das Windrad in den Vorgarten pflanzen. Doch das wird laut aktuellem Kommunikations- und Kenntnisstand nicht der Fall sein (Stand 12. November 2025). Dass sich das Unternehmen fügt, ist für Cadonau allerdings eher eine Taktik, denn eine Tat aus Überzeugung.
«Das ist nur ein taktisches Abwarten. Die SFS hat erkannt, dass derzeit ein Windrad mitten in der Siedlung auf massiven Widerstand stossen würde – juristisch, politisch und gesellschaftlich. Die SFS hält sich die Option offen und wartet darauf, dass sich die Bedingungen zu ihren Gunsten ändern.» Doch die IG wird weiterkämpfen.
«Prüfen alle möglichen Schritte»
Wie kommt es, dass der Kanton diese Regelungen für nicht zulässig erklärt? «Das Ergebnis entsprach nicht den Erwartungen des Kantons und unsere Initiative hatte Ausstrahlung. In Sevelen und in Wartau wurden jetzt ebenfalls Mindestabstandsinitiativen eingereicht. Und im Falle von Rüthi hat nur schon die Ankündigung einer solchen Initiative gereicht, um ein Axpo-Projekt zu stoppen.» Es wirke daher willkürlich, dass nun plötzlich eine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten wird. «Man hat schlicht den politischen Druck unterschätzt, der von oben kommt, um Windprojekte durchzusetzen – koste es, was es wolle.»
Als tieferliegende Ursache sieht Cadonau die Entscheidung der St.Galler Regierung, als Planungsverfahren für Windparks den kantonalen Sondernutzungsplan vorzuschreiben und damit die Gemeinden zu entmachten. Die IG Gegenwind gibt sich kampfbereit. «Wir prüfen alle rechtlich möglichen Schritte.»
SFS steht zum Entscheid
Auf der anderen Seite steht die SFS. Sie musste das Projekt in den Wind schlagen, nachdem der Entscheid an der Urne gefallen war. Mit dem jetzigen Bescheid könnte sich das Blatt aber wieder wenden. Doch die Heerbrugger entschieden sich klar dagegen, das Projekt auf Krampf weiterzuführen. «Dabei handelt es sich nicht um einen Meinungswechsel», lässt Jens Breu verlauten. «Wir haben bereits vor der Abstimmung angekündigt, den Volksentscheid zu akzeptieren und das Projekt, wenn nötig, zu sistieren.» Man habe aber auch betont, dass man bei einer veränderten Rechtslage das Vorhaben erneut prüfen werde.
«Dennoch bleibt für uns klar: Wir wollen das Projekt nicht gegen den Willen von rund der Hälfte der Auer Bevölkerung durchsetzen. Eine Wiederaufnahme des Projekts kommt für uns nur infrage, wenn sich im Dialog zeigt, dass die Toleranz der Bevölkerung gegeben ist.» Auch im Falle einer Strommangellage würde man das Projekt neu beurteilen. Eingestellt worden wäre das Projekt auch, wenn das Resultat nur knapp positiv gewesen wäre, da es für die weiteren Schritte eine grössere Unterstützung gebraucht hätte.
Endgültig begraben ist das Projekt aber nicht. «Die Bedeutung der erneuerbaren Energien bleibt hoch und wird weiterwachsen – und auch an unserem Engagement für die nachhaltige Standortentwicklung der Region ändert sich nichts. Wir können uns durchaus vorstellen, das Vorhaben in ferner Zukunft wieder aufzunehmen, sofern die Akzeptanz in der Bevölkerung gegeben ist.»