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Heiden
02.11.2021
19.06.2024 14:52 Uhr

Heiden: Voranschlag 2022 liegt vor

Der Ertragsüberschuss im Voranschlag 2022 ist auf einen Liegenschaftsverkauf zurückzuführen
Der Ertragsüberschuss im Voranschlag 2022 ist auf einen Liegenschaftsverkauf zurückzuführen Bild: sak.ch
Der Voranschlag 2022 rechnet mit einem Ertragsüberschuss von CHF 537'400, zurückzuführen auf einen Immobilienverkauf. Mit einer Steuererhöhung sollen anstehende Investitionen trotz steigender struktureller Kosten gestemmt werden können.

Der Gemeinderat im ausserrhodischen Heiden erachtet eine Steuererhöhung um 0.2 Einheiten als zwingend, damit die Fi­nanzierung der anstehenden Investitionen trotz steigender struktureller Ausgaben gesichert werden kann. Damit werden zusätzliche Einnahmen von CHF 740'000 generiert, welche das Eigenkapital stärken sollen.

Moderate Investitionstätigkeit

Nach einer moderaten Investitionstätigkeit von 3 Mio. Franken im 2022 stehen für die Jahre 2023 - 2025 hohe Investitionen von insgesamt 21 Mio. Franken an. Wesentliche Vorhaben sind der Neubau der Sporthalle Gerbe, der neue Bahn- und Bushof und der behindertenge­rechte Umbau der Bushaltestellen. Dazu kommen die geplante Ortsplanrevision, der generelle Entwässerungsplan (GEP), die Errichtung von Unterflurcontainern, die Sanierung im Alters­ und Pflegeheim Quisisana sowie diverse Erschliessungsprojekte.

Diese Investitionen haben Auswirkungen auf die Abschreibungen (+0.55 Mio. Franken), wel­che in der Erfolgsrechnung getragen werden müssen. Dazu kommen deutlich steigende Aus­gaben zum Voranschlag 2021 für die Bildung (+0.35 Mio. Franken) und den Sachaufwand (+0.40 Mio. Franken), die es auch in den kommenden Jahren zur Herausforderung machen, das Haushaltsgleichgewicht zu halten bzw. ein ausgeglichenes operatives Ergebnis zu errei­ chen. So zeigt sichtrotz des Entlastungsprogramms von 1.7 Mio. Franken auch mit der bean­ tragten Steuererhöhung ein deutlicher Anstieg der Verschuldung bis 2025.

Ausgeglichener Haushalt wichtiger als günstiger Steuerfuss

Im Rahmen der Legislaturplanung hat der Gemeinderat im Herbst 2020 die Legislaturziele für die Jahre 2020 bis 2024 festgelegt. Darin enthalten sind auch die beiden sich konkurrieren­den finanzpolitischen Ziele «Der Voranschlag von Heiden ist mittelfristig ausgeglichen» und «Heiden strebt einen Steuerfuss im günstigsten Drittel der Ausserrhoder Gemeinden an». Um eine Reduktion der Verschuldungsquote zu erreichen, muss der Gemeinderat das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts gegenüber dem Ziel eines Steuerfusses im günstigsten Drittel der Gemeinden vorläufig höher gewichten.

Öffentliche Orientierungsversammlung

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2022 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung) genehmigt und zuhanden der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 veranschiedet. Die öffentliche Orientierungsveranstaltung findet am Montag, 8. November 2021, um 19.30 Uhr, im Kursaal Heiden statt und wird parallel dazu mit Video übertragen (www.heiden.ch/video).

An der öffentlichen Orientierungsversammlung gilt eine 3G-Zertifikatspflicht, da es sich nicht um eine Gemeindeversammlung mit Beschlusskompetenz handelt. Das dazugehörige Schutzkonzept ist auf www.heiden.ch/schutzkonzept ersichtlich.

Der Voranschlag 2022 und der Aufgaben- und Finanzplan 2023 können online abgerufen werden unter www.heiden.ch/voranschlag und www.heiden.ch/afp. Für den Aufgaben- und Finanzplan steht darüber hinaus ein Online-Tool zur Verfügung, welches eine Analyse nach verschiedenen Gesichtspunkten ermöglicht.

pd/rheintal24