Der vorgestern gefasste Beschluss des Gemeinderats von St.Margrethen, das an der Urne abgelehnte Budget 2021 nach entsprechenden Modifizierungen bei einer Bürgerversammlung am 28.Mai zur Abstimmung vorzulegen (rheintal24 hat berichtet), hat bei vielen Bürgern Kopfschütteln ausgelöst. Denn die derzeit geltenden Corona-Veranstaltungsvorschriften würden ja nur Versammlungen mit maximal 50 Personen ermöglichen.
Bürgerversammlung zur Zeit undenkbar?
So erreichte folgendes e-mail eines St.Margrethener Bürgers die Redaktion:
«Zur Zeit undenkbar. Im Innern sind max. 50 Personen zulässig. Jeder/e Bürger/in hat das Recht auf einen Besuch an einer Bürgerversammlung. Man kann keine Limite setzen. Es kann also zur Zeit, nach meiner Auffassung, nur eine schriftliche bzw. briefliche Abstimmung durchgeführt werden. Die Gemeinde muss nun schriftlich alle Bürger entsprechend informieren. Was mich ebenfalls stört, ist die vorgängige Information der Parteien. Im Normalfall werden die Parteien auch nicht vorgängig informiert. Jeder Bürger/in hat das Recht auf die gleichen Informationen. Es kann nicht sein, dass spezielle Gruppen vorgängig informiert werden. Es sind ja schliesslich nicht nur «Parteimitglieder» gewesen, welche das Budget abgelehnt haben. Ich hätte vom Gemeinderat etwas mehr demokratische Kenntnis erwartet. Bin entäuscht.»
Ausnahmeregelung für Parlaments-und Gemeindeversammlung
Es darf Entwarnung gegeben und die Bedenken dieses E-mail-Verfassers zerstreut werden. Wie der Aufzählung der Massnahmen und Einschränkungen zu Corona auf der Website des Bundesrates zu entnehmen ist, besteht eine gravierende Ausnahmeregelung zur sonst gültigen Beschränkung für Veranstaltungen auf maximal 50 Besucher in Innenräumen und 100 Besucher im Freien: Erlaubt sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen, politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen ohne jede Einschränkung der Personenanzahl.