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St. Margrethen
21.04.2021
10.05.2021 12:19 Uhr

Bürgerversammlung trotz Coronaeinschränkungen?

Die Durchführung einer Bürgerversammlung in St.Margrethen ist trotz der Corona-Vorschriften möglich
Die Durchführung einer Bürgerversammlung in St.Margrethen ist trotz der Corona-Vorschriften möglich Bild: Ulrike Huber
Der Gemeinderat von St.Margrethen will das an der Urne abgelehnte Budget in einer Bürgerversammlung im Mai beschliessen lassen. Ist dies mit den Coronaschutzbestimmungen für Veranstaltungen vereinbar?

Der vorgestern gefasste Beschluss des Gemeinderats von St.Margrethen, das an der Urne abgelehnte Budget 2021 nach entsprechenden Modifizierungen bei einer Bürgerversammlung am 28.Mai zur Abstimmung vorzulegen (rheintal24 hat berichtet), hat bei vielen Bürgern Kopfschütteln ausgelöst. Denn die derzeit geltenden Corona-Veranstaltungsvorschriften würden ja nur Versammlungen mit maximal 50 Personen ermöglichen.

Bürgerversammlung zur Zeit undenkbar?

So erreichte folgendes e-mail eines St.Margrethener Bürgers die Redaktion:

«Zur Zeit undenkbar. Im Innern sind max. 50 Personen zulässig. Jeder/e Bürger/in hat das Recht auf einen Besuch an einer Bürgerversammlung. Man kann keine Limite setzen. Es kann also zur Zeit, nach meiner Auffassung, nur eine schriftliche bzw. briefliche Abstimmung durchgeführt werden. Die Gemeinde muss nun schriftlich alle Bürger entsprechend informieren. Was mich ebenfalls stört, ist die vorgängige Information der Parteien. Im Normalfall werden die Parteien auch nicht vorgängig informiert. Jeder Bürger/in hat das Recht auf die gleichen Informationen. Es kann nicht sein, dass spezielle Gruppen vorgängig informiert werden. Es sind ja schliesslich nicht nur «Parteimitglieder» gewesen, welche das Budget abgelehnt haben. Ich hätte vom Gemeinderat etwas mehr demokratische Kenntnis erwartet. Bin entäuscht.»

Ausnahmeregelung für Parlaments-und Gemeindeversammlung

Es darf Entwarnung gegeben und die Bedenken dieses E-mail-Verfassers zerstreut werden. Wie der Aufzählung der Massnahmen und Einschränkungen zu Corona auf der Website des Bundesrates zu entnehmen ist, besteht eine gravierende Ausnahmeregelung zur sonst gültigen Beschränkung für Veranstaltungen auf maximal 50 Besucher in Innenräumen und 100 Besucher im Freien: Erlaubt sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen, politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen ohne jede Einschränkung der Personenanzahl.

 

Gemeindepräsident Reto Friedauer darf die Bürgerversammlung offline durchführen. Bild: Ulrike Huber

Die vom Gemeinderat St.Margrethen angekündigte Bürgerversammlung wird also unter Vorlage eines Schutzkonzeptes und bei dessen Einhaltung möglich sein. Seitens der Gemeinde wird der Veranstaltungsort so gewählt, dass alle Personen teilnehmen können, die das auch wollen. Hierzu gibt es durchaus innovative Ideen: «Die Rheinau-Turnhalle mit Saal würde wohl 350 Teilnehmern Platz bieten. Sollten sich gar mehr als 350 Personen für die Bürgerversammlung anmelden, müssten wir wohl eine Outdoor-Veranstaltung ins Auge fassen. Diesbezüglich wäre der Fussballplatz eine Variante. Eines ist klar, bei beiden Varianten sind die Anforderungen an die Technik natürlich höher als bei einer konventionellen Versammlung», so Gemeinderat Dominic Weder. 

MEDIENMITTEILUNG der Gemeinde St.Margrethen (21. April 2021)

Bürgerversammlungen sind zulässig

Der Beschluss des Gemeinderats, nach dem Nein der Bürgerschaft zu Budget und Steuerfuss 2021 am 28. Mai 2021 eine ausserordentliche Bürgerversammlung einzuberufen, hat bei einigen Bürgerinnen und Bürgern Verunsicherung ausgelöst. Insbesondere die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Veranstaltung wird in Frage gestellt.

Die Gemeinde weist diesbezüglich darauf hin, dass für Versammlungen politischer Körperschaften besondere Covid-19-Bestimmungen gelten. Gemeindeversammlungen können durchgeführt werden und unterliegen keinen Beschränkungen der Personenzahl. Sie müssen jedoch über ein Schutzkonzept verfügen. Insbesondere gilt Maskenpflicht und die Besucherinnen und Besucher müssen während der ganzen Veranstaltung auf den ihnen zugewiesenen Sitzplätzen bleiben.

Auf dem Verordnungsweg hat die Kantonsregierung Anfang Jahr zwar die Möglichkeit geschaffen, anstelle der Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen, was am 11. April auch gemacht wurde. Eine Bürgerversammlung ist aber weiterhin möglich und in der aktuellen Situation auch erforderlich. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass es nach dem Nein zu Budget und Steuerfuss den direkten Austausch und Dialog sowie die Rechte der Bürgerversammlung braucht.

Bei der angesetzten Bürgerversammlung werden die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten und die notwendigen Schutzmassnahmen umgesetzt. Vorgesehen ist insbesondere eine Anmeldung, um die Veranstaltung pandemiekonform planen und durchführen zu können.

Reto Friedauer, Gemeindepräsident

gmh/uh
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