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Berneck
16.01.2021

Fakultatives Referendum für neue Schulordnung

Bis zu  1. März kann in Berneck das fakultative Referendum zur neuen Schulordnung ergriffen werden (Bild: Archiv Ulrike Huber)
Bis zu 1. März kann in Berneck das fakultative Referendum zur neuen Schulordnung ergriffen werden (Bild: Archiv Ulrike Huber) Bild: zVg
Mit der Inkorporation der Primarschulgemeinde Berneck auf 1. Januar 2021 ist auch die neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Berneck in Kraft getreten.

Mit der Inkorporation der Primarschulgemeinde Berneck auf 1. Januar 2021 ist auch die neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Berneck in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat eine vom Schulrat verabschiedete neue Schulordnung erlassen, die an die aktuelle Schulgesetzgebung und die neue Organisationsform angepasst ist.

Die neue Schulordnung untersteht vom 21. Januar 2021 bis 1. März 2021 dem fakultativen Referendum. Während der Referendumsfrist können 253 in Berneck stimmberechtigte Personen ein Referendumsbegehren einreichen. Die Schulordnung liegt im Rathaus öffentlich auf und kann auf der Website eingesehen werden.

Namen für Fondsreglement angepasst

Spenden, die allen Bewohner*innen des Zentrums im Städtli zu Gute kommen sollen, werden in einen Fonds gelegt. Auf den 1. Januar 2021 änderte die Bezeichnung des Alters- und Pflegeheims Städtli in Zentrum im Städtli. Entsprechend passte der Gemeinderat den Namen des Fondsreglements an. Gleichzeitig wurde im Reglement die Kontonummer nach neuem RMSG-Kontoplan nachgeführt. Diese beiden Anpassungen unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. Das angepasste Reglement ist bereits auf der Website aufgeschaltet.

pd
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