Mit der Inkorporation der Primarschulgemeinde Berneck auf 1. Januar 2021 ist auch die neue Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Berneck in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat eine vom Schulrat verabschiedete neue Schulordnung erlassen, die an die aktuelle Schulgesetzgebung und die neue Organisationsform angepasst ist.
Die neue Schulordnung untersteht vom 21. Januar 2021 bis 1. März 2021 dem fakultativen Referendum. Während der Referendumsfrist können 253 in Berneck stimmberechtigte Personen ein Referendumsbegehren einreichen. Die Schulordnung liegt im Rathaus öffentlich auf und kann auf der Website eingesehen werden.
Namen für Fondsreglement angepasst
Spenden, die allen Bewohner*innen des Zentrums im Städtli zu Gute kommen sollen, werden in einen Fonds gelegt. Auf den 1. Januar 2021 änderte die Bezeichnung des Alters- und Pflegeheims Städtli in Zentrum im Städtli. Entsprechend passte der Gemeinderat den Namen des Fondsreglements an. Gleichzeitig wurde im Reglement die Kontonummer nach neuem RMSG-Kontoplan nachgeführt. Diese beiden Anpassungen unterstehen nicht dem fakultativen Referendum. Das angepasste Reglement ist bereits auf der Website aufgeschaltet.