Alles neu macht der Mai. Und manchmal auch schon der Januar. So die Regelungen für die jungen Führerscheinkandidaten. Schon ab dem 17. Lebenjahr darf man jetzt nach abgelegter theoretischer Prüfung mit dem PKW mit dem L-Pickerl und einem volljährigen Begleitfahrer auf die Strasse.
Lernphase für alle unter zwanzig Jahren
Was aber ebenfalls neu ist: Alle angehenden Autofahrer unter Zwanzig müssen zwischen Theorie- und Praxisprüfung ebenfalls eine Lernphase von einem Jahr absolvieren. Werden also nicht mehr wie bisher mit 18 Jahren und nach einigen Fahrstunden in der Fahrschule die Prüfung ablegen können.
Junge und von dieser Neuregelung betroffene Führerscheinaspiranten zwischen 18 und 20 Jahren zeigen für diese Vorgangsweise natürlich kein Verständnis. Und erhalten Unterstützung aus Berneck. NR Mike Egger zeigt sich empört: «Mit dieser neuen Regelung werden neu alle jungen Lernfahrer, die ihre Theorieprüfung nicht schon mit 17 Jahren ablegen möchten, massiv schlechter gestellt», sagt er gegenüber rheintal24, «Ich werde daher in Bern im Nationalrat in einer Motion fordern, dass diese erneute Diskriminierung von Junglenkern wieder rückgängig gemacht wird.»
Gesteigerte Fahrerfahrung positiv
Wie eine Befragung in Deutschland ergeben hat, wo der Führerschein bereits mit 17 Jahren gemacht und bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung gefahren werden darf, dann aber ein «normaler»Führerscheinerwerb möglich ist, zeigt, dass mehr als 80 Prozent der erfassten 17-jährigen Autolenker dieses Modell uneingeschränkt empfehlen. Die gesteigerte Fahrerfahrung und das subjektive Sicherheitsempfinden seien sehr positiv.
Wenn die Motion Eggers wirkungslos verpufft, werden wir in spätestens drei Jahren wissen, ob die Unfallzahlen der 18- bis 20-jährigen tatsächlich zurückgegangen sind. Dann muss das Verkehrsdepartement von Simonetta Sommaruga eine Auswertung dazu vorlegen.