Der Boden soll ab Grundstück Nr. 27 abgetrennt und als neues Grundstück Nr. 1944 im Grundbuch aufgenommen werden. Zugunsten des neuen Grundstückes Nr. 1944 wird für die Sicherung der derzeitigen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ein landwirtschaftliches Fuss- und Fahrwegrecht eingetragen. Das Landwirtschaftsamt hat den Verträgen bereits zugestimmt.
Das Areal ist bereits seit vielen Jahren als Zone für öffentliche Bauten eingezont. Die damaligen Mitglieder des Gemeinderates haben die Möglichkeiten früh erkannt und entsprechend wohlweislich gehandelt. Da die Eigentümerschaft das Grundstück verkaufen wollte, ergriff die Gemeinde die Gelegenheit, um das Land langfristig für gemeindeeigene Zwecke zu sichern. Der Zeitpunkt ist aus Sicht des Gemeinderats günstig und sinnvoll.