Am 18. Mai 2025 stimmt die St.Galler Stimmbevölkerung über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz ab. Konkret soll die Stadt St.Gallen aufgrund ihrer Zentrumsfunktion und den damit einhergehenden Lasten einen Sonderlastenausgleich erhalten, damit die Kosten besser gedeckt werden können.
Was sagen die Gemeindepräsidenten dazu?
Auf der Website der Stadt spricht man von Zentrumslasten im Bereich von 44 Millionen Franken. Zwölf Millionen Franken bleiben dabei an ungedeckten Kosten übrig. Bis ins Jahr 2028 soll die Stadt jährlich einen finanziellen Zustupf von fast vier Millionen Franken erhalten. Jetzt kommt das Thema zur Abstimmung. Am 18. Mai wissen wir Bescheid, wie es mit dem finanziellen Zustupf für die Gallusstadt aussehen wird.
Die Gemeinden im Rheintal sind entsprechend wenig darüber erfreut, schliesslich bedeutet es für sie, dass sie jährlich einen weniger grossen Betrag aus dem Finanzausgleich bekommen. Wir haben bei den Gemeinden nachgefragt, wie sie zur Abstimmung stehen.
Dominic Stoop, Eichberg
«Wie sich die Gemeinde an sich positioniert, kann ich leider nicht sagen, da Ihre Anfrage im Gemeinderat noch nicht besprochen werden konnte (Sitzung erst nächste Woche). Ansonsten zielt der Finanzausgleich darauf ab, finanzielle «Ungleichheiten», aufgrund geringerer Steuerkraft oder erhöhter Belastungen, zwischen den St.Galler Gemeinden zu verringern.
Das Finanzausgleichgesetz wurde seit Inkraftsetzung bereits mehrfach angepasst. Was die nun angedachte Anpassung mit sich bringt, wird sich bei einer allfälligen Zustimmung zeigen. Zu beachten und wichtig ist, dass die Anpassung des Sonderlastenausgleichs SG befristet und diese mittels Wirksamkeitsbericht 2028 alsdann eingehend zu prüfen ist.»