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Region Rheintal
15.05.2025
14.05.2025 22:38 Uhr

Finanzielle Extrawurst für St.Gallen: Das denken die Rheintaler Gemeindepräsidenten

Dunkle Wolken über den St.Galler Finanzen
Dunkle Wolken über den St.Galler Finanzen Bild: mik
Am kommenden Sonntag stimmt die St.Galler Stimmbevölkerung darüber ab, ob die Stadt St.Gallen aufgrund ihrer Zentrumsfunktion einen finanziellen Zustupf von jährlich rund vier Millionen Franken erhalten soll. Im Rheintal sind die Ansichten darüber verschieden.

Am 18. Mai 2025 stimmt die St.Galler Stimmbevölkerung über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz ab. Konkret soll die Stadt St.Gallen aufgrund ihrer Zentrumsfunktion und den damit einhergehenden Lasten einen Sonderlastenausgleich erhalten, damit die Kosten besser gedeckt werden können.

Was sagen die Gemeindepräsidenten dazu?

Auf der Website der Stadt spricht man von Zentrumslasten im Bereich von 44 Millionen Franken. Zwölf Millionen Franken bleiben dabei an ungedeckten Kosten übrig. Bis ins Jahr 2028 soll die Stadt jährlich einen finanziellen Zustupf von fast vier Millionen Franken erhalten. Jetzt kommt das Thema zur Abstimmung. Am 18. Mai wissen wir Bescheid, wie es mit dem finanziellen Zustupf für die Gallusstadt aussehen wird. 

Die Gemeinden im Rheintal sind entsprechend wenig darüber erfreut, schliesslich bedeutet es für sie, dass sie jährlich einen weniger grossen Betrag aus dem Finanzausgleich bekommen. Wir haben bei den Gemeinden nachgefragt, wie sie zur Abstimmung stehen.

Dominic Stoop, Eichberg

«Wie sich die Gemeinde an sich positioniert, kann ich leider nicht sagen, da Ihre Anfrage im Gemeinderat noch nicht besprochen werden konnte (Sitzung erst nächste Woche). Ansonsten zielt der Finanzausgleich darauf ab, finanzielle «Ungleichheiten», aufgrund geringerer Steuerkraft oder erhöhter Belastungen, zwischen den St.Galler Gemeinden zu verringern. 

Das Finanzausgleichgesetz wurde seit Inkraftsetzung bereits mehrfach angepasst. Was die nun angedachte Anpassung mit sich bringt, wird sich bei einer allfälligen Zustimmung zeigen. Zu beachten und wichtig ist, dass die Anpassung des Sonderlastenausgleichs SG befristet und diese mittels Wirksamkeitsbericht 2028 alsdann eingehend zu prüfen ist.»

Dominic Stoop Bild: leaderdigital.ch

Shaleen Mastroberardino, Berneck

«Der Finanzausgleich zielt darauf ab, finanzielle Ungleichheiten – aufgrund geringerer Steuerkraft oder übermässiger Belastungen – zwischen den St.Galler Gemeinden zu verringern. Das Finanzausgleichgesetz wurde seit Inkraftsetzung bereits mehrfach angepasst. Grundsätzlich kann festgehalten werden, so zeigt das auch der neuste Bericht, dass der Finanzausgleich funktioniert.

Die nun beantragte Anpassung bzw. Erhöhung des Sonderlastenausgleichs Stadt St. Gallen ist eine weitere der – oben schon erwähnten – Anpassungen. Zu berücksichtigen gilt ausserdem, dass die Anpassung auf vier Jahr beschränkt ist. Und als Bedingung im Hinblick auf den Wirksamkeitsbericht 2028 sind Fragen der Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich «Kultur» sowie eine Vertiefung der Synergien-Nutzung zwischen Kantons- und Stadtpolizei eingehend zu prüfen.»

Shaleen Mastroberardino Bild: leaderdigital.ch

Bruno Seelos, Widnau

Das kantonale Finanzausgleichsgesetz ist ein austariertes Instrument, dass seit seiner Einführung vor rund 20 Jahren in verschiedenen Schritten bis heute feinjustiert wurde. Bei jeder Justierung gab und gibt es Gemeinden, die davon profitierten und andere, die aus Solidarität die Änderungen mittrugen und weniger Ausgleichszahlungen erhielten.

Insgesamt haben die meisten St.Galler Gemeinden profitiert und konnten die Steuerfüsse deutlich senken. In diesem Kontext ist die aktuelle Anpassung einzuordnen. Hinzu kommt, dass die temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleichs für die Stadt St. Gallen auf vier Jahre beschränkt und mit der Auflage verbunden ist, dass auf die nächste Überprüfung des Finanzausgleichs (2028) u. a. Synergien-Nutzung zwischen der Kantons- und der Stadtpolizei eingehend geprüft werden.»

Bruno Seelos Bild: leaderdigital.ch

Alexander Breu, Marbach

«Die Gemeinde Marbach wäre von der Anpassung des Finanzausgleichgesetzes nicht betroffen, da wir keine Beiträge vom soziodemographischen Sonderlastenausgleich erhalten. Grundsätzlich möchten wir die Zentrumslast, welche die Stadt St. Gallen zu tragen hat, nicht in Frage stellen. Selbstverständlich wäre es besser, wenn die Stadt St. Gallen ohne Anpassung des soziodemographischen Sonderlastenausgleich, bzw. nicht zulasten von anderen Gemeinden, finanziell entlastet werden könnte.»

Alexander Breu Bild: leaderdigital.ch

Reto Friedauer, St.Margrethen

«Ich stimme am kommenden Sonntag gegen die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, weil unsere Gemeinde, die sehr hohe Kosten im Bereich der Kindesschutzmassnahmen zu tragen hat, mit dem Gesetzesnachtrag finanziell mit einem um gut Fr. 200'000.-- tieferen soziodemografischen Ausgleichsbetrag abgestraft würde.»

Bild: Ulrike Huber

Alexander Arnold, Rebstein

«Grundsätzlich will ich die Zentrumslast die die Stadt St.Gallen trägt, nicht in Frage stellen. Wie aber bereits berichtet, bringt der V. Nachtrag zum Finanzausgleichgesetz auch eine zweite Änderung mit sich.

Bild: Ulrike Huber

Auch Rebstein wäre von der Anpassung betroffen und würde aktuell etwas über 100'000.- weniger Beiträge erhalten (ein Steuerprozent). Es ist somit aus finanzieller Sicht klar, dass wir die bisherige Berechnung des Soziodemographischen Sonderlastenausgleichs bevorzugen würden. Es wird der Eindruck erweckt, dass sich der Kanton einen Teil der Mehrkosten für die Stadt St.Gallen durch andere Gemeinden ausgleichen/sparen möchte.

Wie es das Ziel des Finanzausgleich und der Begriff «Sonderlasten» aussagen, sollen negative Einflüsse die Gemeinden nicht beeinflussen können ausgeglichen werden. Dass dabei Minderlasten berücksichtigt werden, mag sinnvoll sein, jedoch sollen diese wie bis anhin tiefer angerechnet werden.»

Rheintal24 wollte auch die Gemeindepräsidenten von Au, Altstätten, Balgach, Diepoldsau, Oberriet und Rüthi zu einem Statement bewegen, jedoch gab es innerhalb zweier Fristen keine Antworten.

Fabian Alexander Meyer
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