Der Bundesrat will die Schweiz in eine institutionelle Bindung an die EU führen – aber das Volk soll nicht mitreden dürfen? Kein Ständemehr, kein obligatorisches Referendum? Das ist nicht nur ein Affront gegen unsere direkte Demokratie, sondern ein verfassungsrechtlich höchst fragwürdiges Manöver.
Art. 140 der Bundesverfassung schreibt klar: Beitritte zu supranationalen Organisationen oder verfassungsähnlich weitreichende Verträge unterstehen dem obligatorischen Referendum – also Volksmehr und Ständemehr.
Nun will der Bundesrat ein Vertragspaket mit der EU schnüren, das genau das bedeutet: automatische Rechtsübernahme, Aushebelung unserer Gerichte durch den EuGH, und institutionelle Unterstellung unter Brüssel.
Wer das nicht als supranationalen Zugriff erkennt, verschliesst entweder bewusst die Augen – oder will die Verfassung politisch beugen.
Es kann nicht sein, dass ein Vertrag mit so weitreichenden Konsequenzen für unsere staatliche Souveränität und unser Rechtssystem unter dem Deckmantel des fakultativen Referendums durchgewunken wird – nur damit man das Ständemehr, das urföderale Sicherheitsnetz unseres Landes, umgehen kann.
Die kleinen, konservativen Kantone sind nicht das Problem – sie sind ein zentraler Pfeiler unseres föderalistischen Gleichgewichts. Dieses Gleichgewicht einfach auszuschalten, weil die urbane Linke nervös wird, ist nicht Demokratie, das ist Manipulation.
Es braucht eine klare rote Linie: Wenn Brüssel Gesetze macht, die in Bern gelten sollen, dann entscheidet nicht nur die Stadt Zürich und alle linken Städte, sondern die ganze Schweiz. Und das heisst: Volksmehr und Ständemehr. Alles andere ist ein Dammbruch. Und dieser Bundesrat riskiert ihn ganz offensichtlich – gegen den Willen des Volkes, gegen die Verfassung, und gegen die politische Verantwortung, die er trägt.
Manuel Cadonau, SVP Au-Heerbrugg