Die Gemeinde Rebstein ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Unterdessen leben in Rebstein rund 5'000 Personen. Neben der dafür notwendigen Infrastruktur wie Schulen, Strassen sowie Ver- und Entsorgung hat die Gemeinde auch für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Trotz der vielen eidgenössischen und kantonalen Gesetze und Verordnungen gibt es einiges, das auf Gemeindeebene nicht klar geregelt ist. Hier hat die Gemeinde mit der Einführung eines eigenen Polizeireglementes die Möglichkeit, Vorschriften aufzustellen. Das Polizeireglement bezweckt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, der Ordnung und der Sicherheit und ergänzt Polizeivorschriften in eidgenössischen und kantonalen Erlassen.
Bevölkerung arbeitete am Reglement mit
Der Entwurf des Polizeireglements wurde der Bevölkerung im Frühling zur Mitwirkung unterbreitet. Der Gemeinderat hat sich mit den Rückmeldungen befasst und daraus einzelne Anpassungen vorgenommen. An der Sitzung vom 24. September 2024 hat der Gemeinderat das überarbeitete Polizeireglement genehmigt.
Das Polizeireglement untersteht nun vom 4. November 2024 bis 4. Dezember 2024 dem fakultativen Referendum. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Rebstein einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG).