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Walzenhausen
13.04.2022
19.06.2024 17:19 Uhr

Alterswohnheim informiert über das elektronische Patienten-Dossier

Remo Jucker informierte über das elektronische Patienten-Dossier, am Laptop Rita Schmid.
Remo Jucker informierte über das elektronische Patienten-Dossier, am Laptop Rita Schmid. Bild: Isabelle Kürsteiner
Unlängst informierten Remo Jucker, Leiter Alterswohnheim Walzenhausen, und Rita Schmid, Stellvertreterin Administration, Bewohnende und deren Angehörige über das Projekt elektronisches Patienten-Dossier (EPD).

Bis am 15. April 2022 müssen Pflegeinstitutionen, die stationäre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen, einer Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft beigetreten sein und ein EPD anbieten können. Ziele sind unter anderem mittels raschem Datenfluss die Qualität der medizinischen Behandlung zu stärken, die Behandlungsprozesse zu verbessern und dadurch die Patientensicherheit zu erhöhen oder aber auch die Gesundheitskompetenz der Bewohnenden zu fördern.

Sammlung von Dokumenten

Auf dem EDP werden Dokumente gesammelt, die mit der Gesundheit in Zusammenhang stehen, zum Beispiel die Kopie des Impfausweises, die Medikamentenliste, das Brillenrezept oder ein Arztzeugnis. Aber auch die Ärzteschaft oder andere Fachpersonen für Gesundheit können Dokumente hinterlegen. Alle elektronisch gespeicherten Dokumente sind bei einem zertifizierten Anbieter hinterlegt. Das Alterswohnheim Walzenhausen arbeitet mit der Firma ADSwiss EPD Gemeinschaft zusammen.

Für Bewohnende freiwillig

Ein Videofilm zeigte auf, wie mittels EPD-Dokumente beim Notfall nicht mehr ausgedruckt werden müssen, sondern beispielsweise vom Spital oder Notfallarzt direkt abgerufen werden können, sodass eine schnellere und bessere Hilfe möglich ist, insbesondere wenn der Bewohnende nicht mehr ansprechbar ist. Wichtig dabei ist jedoch, dass das Zugriffsrecht auf jedes einzelne Dokument des Bewohnenden im elektronischen Patientendossier hinterlegt ist. Ebenso ist es von Seiten der Institution rechtlich verpflichtend ein EPD zu führen. Für die Bewohnenden ist die Teilnahme jedoch freiwillig. Im Alterswohnheim haben drei Bewohnende entschieden, sich nicht registrieren zu lassen.

Wichtig Einverständniserklärung

Einer der wichtigsten Schritte, so Jucker, sei, dass Bewohnende eine Einverständniserklärung unterzeichnen müssten, wo aufgeführt ist, welche Daten das Alterswohnheim in das EPD hinterleget werden. Alle EPD-Teilnehmenden im Almendsberg erhielten nach der Veranstaltung ein entsprechendes Dokument mit einer Liste zur Freigabe der einzelnen Dokumente im EPD. Die Einverständnis-erklärung ist dynamisch, das heisst, dass Anpassungen jederzeit möglich sind. Die Aktualisierung der EPD-Daten erfolgt wöchentlich durch das Alterswohnheim.

pd/rheintal24