Der Gemeinderat Heiden hat im laufenden Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Steuergesetzes eine Stellungnahme zuhanden des Kantons eingereicht.
Die weitgehend formellen Anpassungen, welche den Nachvollzug des Bundesrechts bezwecken, werden begrüsst.
Über das Vorgehen des Kantons irritiert
Die vorgeschlagene Änderung des Verteilschlüssels der Steuern der juristischen Personen würde hingegen entschieden abgelehnt, heisst es in der Medienmitteilung. Der Gemeinderat Heiden ist über das Vorgehen des Kantons irritiert.
Die vorgeschobene Argumentation bezüglich einer mutmasslichen Besserstellung beim nationalen Finanzausgleich (NFA) steht in keinem Verhältnis zu den Mehreinnahmen, welche der Kanton durch die Änderung des Verteilschlüssels einnimmt. Eine Änderung des bewährten und tarierten Einnahmeverhältnisses kann nur mit einer gleichzeitigen Anpassung der Aufgaben-/Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden einhergehen.
Einsicht in die Steuerakten
Ebenfalls wird die seit Jahren geforderte gesetzliche Anpassung von Art. 157 bezüglich der Einsicht in die Steuerakten in der aktuellen Revision vermisst. Die Gemeinden erhalten keinerlei Informationen über die Steuerdaten ihrer natürlichen und juristischen Personen. Das verunmögliche eine angemessene Berücksichtigung in der Budgetierung. Der Gemeinderat von Heiden fordert eine griffige Lösung, welche der Gemeinde eine adäquate Einsicht, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, ermöglicht.