Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Kanton AR
29.03.2022
19.06.2024 17:49 Uhr

Revision des kantonalen Steuergesetzes wird von Heiden abgelehnt

Die für die Gemeinden nachteilige Anpassung des Steuerverteilschlüssels wird abgelehnt.
Die für die Gemeinden nachteilige Anpassung des Steuerverteilschlüssels wird abgelehnt. Bild: Archiv
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden plant eine Teilrevision des Steuergesetzes. Die für die Gemeinden nachteilige Anpassung des Steuerverteilschlüssels wird abgelehnt. Dafür wird gefordert, dass eine Einsicht in Steuerdaten möglich sein muss.

Der Gemeinderat Heiden hat im laufenden Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Steuergesetzes eine Stellungnahme zuhanden des Kantons eingereicht.

Die weitgehend formellen Anpassungen, welche den Nachvollzug des Bundesrechts bezwecken, werden begrüsst.

Über das Vorgehen des Kantons irritiert

Die vorgeschlagene Änderung des Verteilschlüssels der Steuern der juristischen Personen würde hingegen entschieden abgelehnt, heisst es in der Medienmitteilung. Der Gemeinderat Heiden ist über das Vorgehen des Kantons irritiert.

Die vorgeschobene Argumentation bezüglich einer mutmasslichen Besserstellung beim nationalen Finanzausgleich (NFA) steht in keinem Verhältnis zu den Mehreinnahmen, welche der Kanton durch die Änderung des Verteilschlüssels einnimmt. Eine Änderung des bewährten und tarierten Einnahmeverhältnisses kann nur mit einer gleichzeitigen Anpassung der Aufgaben-/Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden einhergehen.

Einsicht in die Steuerakten

Ebenfalls wird die seit Jahren geforderte gesetzliche Anpassung von Art. 157 bezüglich der Einsicht in die Steuerakten in der aktuellen Revision vermisst. Die Gemeinden erhalten keinerlei Informationen über die Steuerdaten ihrer natürlichen und juristischen Personen. Das verunmögliche eine angemessene Berücksichtigung in der Budgetierung. Der Gemeinderat von Heiden fordert eine griffige Lösung, welche der Gemeinde eine adäquate Einsicht, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, ermöglicht.

pd/rheintal24.ch