Der Schriftenwechsel konnte jedoch bereits in einzelnen Fällen abgeschlossen werden. Im Rahmen des Einspracheverfahrens hat sich gezeigt, dass einzelne Auflageinhalte noch einmal vertieft zu überprüfen sind.
Im Juli 2021 reichte der Gemeinderat einen Antrag beim Regierungsrat auf Klärung des weiteren Vorgehens bezüglich drei Einsprachen mit Ausstandsbegehren ein. Eine Antwort ist noch ausstehend. Über die Einsprachen kann erst nach Klärung und Beurteilung aller Einsprachen befunden werden. Gemeinderat und Kanzlei verfolgen das Vorhaben weiterhin mit hoher Priorität.