Für den Rest der Amtsdauer 2019 – 2023 wird eine Ergänzungswahl notwendig.
Unter Berücksichtigung der diversen Fristen gemäss Gesetz über die Politischen Rechte und in Anlehnung der Abstimmungstermine von Bund und Kanton findet der 1. Wahlgang am 3. April 2022 statt. Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang müssen spätestens bis
14. Februar 2022, 16.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 15. Mai 2022 statt.