Der Bezirksgerichtspräsident ist nach wie vor der einzige vollamtliche Richter in Appenzell I.Rh. Seit der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Neufassung der Justizaufsicht in Appenzell I.Rh. ist die Gerichtskommission für das Auswahlverfahren für den Bezirksgerichtspräsidenten und für den Wahlantrag an den Grossen Rat zuständig. Die Gerichtskommission nahm Ende September 2021 Kenntnis von der Demission des Bezirksgerichtspräsidenten und führte in der Folge das Bewerbungsverfahren durch.
Die grossrätliche Verordnung über die Anstellung des Bezirksgerichtspräsidenten schreibt vor, dass dieser Schweizer Staatsangehöriger sein und in Appenzell I.Rh. wohnen muss. Er oder sie muss über einen Abschluss in Rechtswissenschaften verfügen. Nach der Durchführung von Gesprächen mit drei Bewerbern konzentrierte sich die Gerichtskommission auf die Kandidatur von Marco Seydel.