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Region Rheintal
23.11.2021
23.11.2021 16:12 Uhr

Trotz Lockdown im Ländle poschta?

Die Lebensmittelmärkte in Vorarlberg sind in «normalen» Zeiten ein Anziehungspunkt für Einkaufstouristen aus dem Rhintl
Die Lebensmittelmärkte in Vorarlberg sind in «normalen» Zeiten ein Anziehungspunkt für Einkaufstouristen aus dem Rhintl Bild: spar.at
Im Zuge des österreichweiten Lockdowns wurden auch die Bestimmungen zum Grenzübertritt verschärft. Auch für alle Grenzgänger. Und was ist mit dem Lebensmitteleinkauf ennet des Rheins für uns Rheintaler?

Das Ländle ist im Lockdown. Corona sei es bedankt. Dass mit der Verhängung des neuesten Lockdowns auch schärfere Einreisebestimmungen in Kraft getreten sind, hat rheintal24 bereits berichtet. Stellt sich nur noch die Frage, ob wir Rheintaler auch in Zeiten des österreichischen Lockdowns «Einkaufstourismus» spielen dürfen.

Verlassen des Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig

Denn derzeit gelten ennet des Rheins die „Ausgangsregelungen entsprechend der «5. COVID-19-Notmassnahmenverordnung». Dabei ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereiches und der Aufenthalt ausserhalb des eigenen privaten Wohnbereiches von 00:00 bis 24:00 Uhr ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig. Dies umfasst ua. die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens.

Das Poschta von Lebensmitteln ennet des Rheins ist trotz Corona-Lockdown weiterhin erlaubt Bild: shutterstock.com

Gilt das auch für die Menschen aus dem Rhintl, die nur zum «Poschta» über den Rhein fahren? Rheintal24 hat bei der Vorarlberger Landesregierung nachgefragt. Die Antwort lautet: «Das Einkaufen von Lebensmitteln ist auch für Personen aus der Schweiz in Österreich zulässig – sofern die Einreisevorschriften erfüllt worden sind.»

Lebensmittel, Apotheken, Drogerien

Gleiches gilt damit natürlich auch für den Einkauf in allen Geschäften, die derzeit auf der Vorarlberger Seite überhaupt geöffnet haben dürfen. Also auch für Apotheken und Drogerien. Alles andere muss ja für die nächsten mindestens drei Wochen geschlossen halten.

Wenn sie eine schmale Geldbörse haben und unter Einhaltung der Schweizer zollrechtlichen Bedingungen auch weiterhin im Inter- oder Eurospar, beim Sutterlüty, im Billa oder Merkur oder bei einem der Diskonter von Lidl und Hofer einkaufen wollen, dann steht dem nichts im Wege. Ausser die Tatsache, dass Sie prinzipiell für die Einreise nach Österreich die 2.5G Voraussetzung erfüllen müssen. Also geimpft, genesen oder PCR-getestet. Wobei der PCR Test nicht älter als 72 Stunden sein darf. Antigentests sind nur noch für Pendler, Antikörpernachweise sind überhaupt nicht mehr gültig.

FFP2-Maske zwingend nötig

Und Achtung! In den Vorarlberger Geschäften ist beim Einkauf zwingend eine FFP2-Maske zu tragen.

Wer weitere Informationen einholen will, findet die geltenden Einreisebestimmungen tagesaktuell unter www.vorarlberg.at/verkehr.

rheintal24/gmh/uh