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Vorarlberg
19.11.2021

Verzweifelte Lage erfordert verzweifelte Massnahmen

Aus den Salzburger und Oberösterreichischen Spitälern müssen wegen Überlastung Patienten ausgeflogen werden
Aus den Salzburger und Oberösterreichischen Spitälern müssen wegen Überlastung Patienten ausgeflogen werden Bild: kurier.at
Ab 1. Februar soll es in Österreich eine generelle Impfpflicht geben. Wer sich nicht impfen lässt, soll hohe Strafen zahlen. Und der totale Lockdown ab Montag wird voraussichtlich 20 Tage dauern.

Das an und für sich sehr gute österreichische Gesundheitssystem steht aufgrund der vielen zigtausenden Coronaerkrankungen in den letzten Tagen und Wochen vor dem Kollaps. Aus Oberösterreich und Salzburg, wo die Intensivstationen komplett ausgelastet sind, müssen schon Patienten ausgeflogen werden.

Die Sterberate steigt

Zudem steigt die Sterberate. Die extrem hohen Infektionszahlen der vergangenen Tage – gestern waren es über 15.000 – werden sich aber erst frühestens Ende der kommenden Woche in den Spitälern zeigen. Die Katastrophe – echte Triage, also Selektion, wer noch eine lebensrettende Maßnahme erhält und wer nicht – steht bereits unmittelbar bevor. Darunter werden auch Herzinfarkt-, Schlaganfall-, Krebs- und Unfallpatienten leiden, erklären führende Mediziner.

Laut medizinischem Prognosekonsortium könnte aber in den nächsten 14 Tagen auch die Überlastungsgrenze in Niederösterreich, Tirol (dort werden bereits ältere Patienten teils nicht auf Intensiv verlegt, um Betten «frei» zu halten) und im direkt an die Schweiz benachbarten Vorarlberg erreicht werden.

Das Pflegepersonal in den Intensivstationen ist am Anschlag und schon darüber hinaus Bild: plus.tagesspiegel.de

Die Lage ist also verzweifelt. Und verzweifelte Lagen erfordern verzweifelte Massnahmen. Jetzt ist es fix. Österreichs Bundesregierung und die Landeshauptleute haben sich nach zähem Ringen auf eine Corona-Impfpflicht und auf einen Lockdown für ganz Österreich verständigt. Die Schliessungen sollen ab Montag maximal 20 Tage dauern, wobei nach zehn Tagen evaluiert wird. Die Impfpflicht soll ab Februar 2022 gelten. Die Einigung wurde am Rande der Landeshauptleutekonferenz am Achensee präsentiert.

Österreich versucht, mit der «Impfpflicht für alle» der Corona-Pandemie den Garaus zu machen Bild: tagesschau.de

Impfpflicht für alle

In der Schweiz gegenwärtig noch undenkbar, haben die Ösis eine Impfpflicht für alle beschlossen. Das notwendige Gesetzgebungsverfahrens (inkl. Begutachtungsverfahren) zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit Inkrafttreten spätestens am 1. Februar 2022 - unter Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung, wird unverzüglich eingeleitet. Die Parlamentsmehrheit scheint mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen von vorne herein gesichert.

Die im Vorfeld mit der Frage eine Verfassungs- und Verhältnismässigkeit dieser Massnahme befassten Verfassungsjuristen und Mediziner haben erklärt, dass angesichts der katastrophalen pandemischen Lage die Impfpflicht für alle verhältnismässig sei.

Das Gesetzgebungsverfahren für die «Impfpflicht für alle» ist jetzt in Vorbereitung Bild: centrepatronal.ch

Lockdown für zehn oder zwanzig Tage

Der Lockdown gilt ab Montag österreichweit für alle, also Ungeimpfte und Geimpfte für 20 Tage. Nach zehn Tagen wird eine Evaluierung vorgenommen und nach 20 Tagen (spätestens am 12.12.) enden die Massnahmen automatisch. Der «Lockdown für Ungeimpfte» wird dann aber noch weitergehen.

Was ab Montag alles schliessen muss:

  • Handel: Nur Supermärkte, Drogerien und Apotheken (gesamte Liste siehe unten) bleiben offen, der restliche Handel muss schliessen.
  • Gastronomie: Lokale und Nachtgastronomie machen wieder dicht. Das gilt auch für Fitnesscenter.
  • Auch Sportstätten wie Fussballstadien sollen für Zuseher wieder gesperrt sein.
  • Körpernahe Dienstleister: Frisöre, Masseure und sonstige Dienstleitungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen schliessen.
  • Schulen gehen in den «freiwilligen Lockdown»: Schulen bleiben zwar offen, jedoch nur für die Betreuung. Wenn irgendwie möglich, sollen die Kinder zuhause bleiben und virtuell am Unterricht teilnehmen.
  • Zudem wird es Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen geben.
rheintal24/gmh/uh