Aktuell ist die Einreise nach Vorarlberg aus der Schweiz unter Einhaltung der 3G-Regel (Covid-Zertifikat) ohne Registrierung und ohne Quarantäne möglich. Personen, die aktuell weder eine Impfung noch eine Genesung vorweisen können, haben jetzt noch die Möglichkeit, einen Antigen-Schnelltest vorzeigen.
Ab 22. November berechtigt ein ein Antigen-Schnelltest nicht mehr zur Einreise. Ausgenommen davon sind Grenzpendler. Für diese sind diese Tests weiterhin gültig. Ansonsten gilt dann die sogenannte «2.5G-Regel» (geimpft, genesen oder PCR-Test).
Ab 06. Dezember sind Impfzertifikate sind nur noch maximal 9 Monate nach der zweiten Impfung gültig. Für ein gültiges Zertifikat braucht es dann zwingend die Booster-Impfung. Eine spezielle Regelung gibt es beim Janssen-Impfstoff: in diesem Fall ist eine zweite Impfung ab 03.01.2022 für die Einreise zwingend.
Im öffentlichen Leben gilt die 2G-Regel. Zu Restaurants, Hotels, Freizeit- und Kultureinrichtungen haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Seit Montag gilt für Ungeimpfte faktisch eine Ausgangssperre: Ungeimpfte, welche die Krankheit bis anhin nicht durchgemacht haben, dürfen ihr Zuhause nur noch aus dringenden Gründen verlassen – etwa für Einkäufe des täglichen Bedarfs, für den Weg zur Arbeit, den Besuch beim Arzt oder zum für nötig erachteten Spaziergang. Bei Verstössen drohen bis zu 1450 Euro Strafe.