Weder geimpft noch genesen? Dann sind Sie ab Montag bei einem Ausflug ins benachbarte Ländle von allen öffentlichen Vergnügen ausgeschlossen. Denn für Konzerte, Kinos, Gastronomie, Museen etc. gibt es nur noch Zutritt nach der 2G-Regel. Also nur für Geimpfte und Genesene mit entsprechenden gültigen Zertifikaten.
Einschränkung gilt auch für Coiffeurbesuch
Diese Einschränkung gilt auch für den Besuch beim Friseur oder der Kosmetikerin. Wird man also in Bälde die Ungeimpften im Ländle an ihrer ungepflegten Haarpracht erkennen?