Seit Montag ist in Österreich die Zahl der Intensivpatienten auf 317 gestiegen. Was bedeutet, dass derzeit landesweit 317 Menschen, die sich mit SARS-CoV-2-infiziert haben, in künstlichem Koma künstlich beatmet werden. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen seit Montag lag in der Alpenrepublik bei 5.398. Das bedeutet eine Tagesinzidenz von erschreckenden 403,9 pro 100´000 Einwohner.
«Phase zwei» in Vorarlberg in Kraft
Inzidenz nicht mehr Richtschnur
Doch die Sieben-Tage-inzidenz gibt in unserem östlichen Nachbarland richtigerweise nicht mehr die Richtschnur für das Ergreifen von Massnahmen vor. Denn inzwischen sind in Österreich 62,8 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Und die Geimpften, die sich mit Corona anstecken, weisen meist keine und nur sehr milde Symptome auf. Unter denjenigen, deren Infektion ins Krankenhausbett führt, sind im Vergleich zu den Ungeimpften nur sehr wenige zu zählen. So wird jetzt in Austria zu Recht auf die Auslastung der Intensivbetten abgestimmt.
Nun gibt es als mehr als 300 Corona-Intensivpatienten und damit wird «Phase zwei» nach Ablauf einer Woche in Kraft treten. Mit dieser Stufe gilt dann in der Nachtgastronomie, beim Après-Ski sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel. Was bedeutet, dass nur mehr Geimpfte oder Genesene dort Zutritt haben. Ausserdem sind in Stufe zwei die bisher akzeptierten Antigentests mit Selbstabnahme («Wohnzimmertests») österreichweit nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig.
Arbeitnehmer müssen 3G-Nachweis mit sich führen
Neu ist ab dem 1. November von Arbeitnehmern bei der Arbeit auch ein 3G-Nachweis vorzulegen. Dieser Nachweis ist in der Arbeit überall dort mitzuführen, wo man in Kontakt mit anderen Personen kommen kann. Ausnahmen gibt es nur für Tätigkeiten, bei denen Kontakt quasi ausgeschlossen werden kann - etwa für LKW-Fahrer. Die 3G-Pflicht gilt künftig explizit auch für Spitzensportler sowie für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich.
Die 3G-Regel gilt ab 1. November. Allerdings gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist: Bis einschliesslich 14. November ist es für all jene, die in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis mit dabeihaben, möglich, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Hohe Verwaltungsstrafen drohen
Die Verantwortung für die Überwachung dieser Verhaltenspflichten hat man nolens volens den Arbeitgebern übertragen. Bei Verstössen drohen Strafen laut dem COVID-Massnahmengesetz: Für Arbeitnehmer können diese Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro betragen, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.
Grundsätzlich entfällt mit dem 3G-Nachweis aber die Maskenpflicht in der Arbeit. Relevant ist dies vor allem in Bereichen, wo schon bisher eine FFP2-Maskenpflicht auch für die Mitarbeiter galt, etwa in Supermärkten.
Weiterhin verpflichtend ist der Mund-Nasen-Schutz zusätzlich zum 3-G-Nachweis hingegen für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Besuche in diesen Einrichtungen sind nur mit FFP2-Maske möglich - und zwar zusätzlich zum 3G-Nachweis.
Wie schon bisher keine Maskenpflicht besteht bei «3G-Settings» (etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, beim Besuch von Theatern, Friseuren, Veranstaltungen). Die Bundesländer oder einzelne Unternehmen können bei all diesen Punkten strengere Vorgaben machen.