Die vom Gemeinderat eingesetzte Taskforce empfiehlt ihm, bis auf weiteres alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, welche eine politisch wie auch rechtlich unakzeptablen Umnutzung der Landegg auf Appenzeller Seite darstellen. Gegen die Aufforderung der Baubehörde Lutzenberg zur Einreichung eines Baugesuchs hat der TISG Rekurs beim Gemeinderat erhoben. Ein Entscheid steht aus, weil noch immer nicht bekannt ist, wie dieser Teil der Liegenschaft genutzt werden soll.
Zudem empfiehlt die Taskforce dem Gemeinderat weiterhin, für konstruktive Gespräche bereitzustehen. Auch wenn der TISG und alle anderen St.Galler Beteiligten unverantwortlich handeln, heisst es in der Medienmitteilung.