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Wolfhalden
26.10.2021
19.06.2024 16:13 Uhr

Voranschlag 2022 steht

Bild: wolfhalden.ch
Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2022 zuhanden der Volksabstimmung vom 28. November 2021 verabschiedet.

Bei einem Gesamtertrag von Fr. 9'389'900.00 und einem Gesamtaufwand von Fr. 9'857'000.00 sieht der Voranschlag 2022 einen Aufwandüberschuss von Fr. 467'100.00 vor. Der Voranschlag 2021 verzeichnete bereits einen Aufwandüberschuss von Fr. 853'700.00. Der Gemeinderat ist sich bewusst, im vierten Jahr in Folge einen Aufwandüberschuss zur Abstimmung vorzulegen. In den Jahren 2019 und 2020 erzielten die Jahresabschlüsse jedoch entgegen den Voranschlägen bessere Ergebnisse und im Vergleich zum Vorjahr fällt der Aufwandüberschuss um rund Fr. 400'000.00 tiefer aus.

Im Voranschlag 2022 sind unter anderem dringend notwendige, grössere Reparatur- und Unterhaltsarbeiten im Oberstufenschulhaus in der Höhe von insgesamt Fr. 148'500.00 berücksichtigt. Des Weiteren sind die Abschreibungen im Vergleich zu 2021 mit rund Fr. 111'300.00 höher, heisst es in der Medienmitteilung. 

Der Gemeinderat wird weiterhin sehr kostenbewusst mit den vorhandenen Mitteln wirtschaften. Die geplanten Investitionen werden fortlaufend auf ihre Dringlichkeit und Notwendigkeit hin überprüft und bei der Vergabe von Arbeiten und Aufträgen ist der Gemeinderat stets bemüht, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu ermitteln. Aufgrund der immer noch guten Vermögenslage bzw. der Schuldenfreiheit unserer Gemeinde erachtet der Gemeinderat eine kurzfristige Deckung zulasten des Eigenkapitals als vertretbar.

Der Voranschlag 2022 basiert auf dem seit 2020 für die natürlichen Personen geltenden Gemeindesteuerfuss von 3,9 Einheiten. Für 2021 wurde aufgrund der nur schwer vorhersehbaren wirtschaftlichen Entwicklung, verursacht durch die Corona-Pandemie, mit einem gegenüber dem Voranschlag 2020 tieferen Steuerertrag sowohl bei den natürlichen wie auch bei den juristischen Personen gerechnet.

Für 2022 sieht die Lage gemäss den kantonalen Angaben besser aus. Es wird von den natürlichen Personen ein Steuerertrag von Fr. 5'250‘000.00 (um Fr. 190‘000.00 über dem Voranschlag 2021) erwartet. Zusammen mit dem auf Fr. 330'000.00 ebenfalls leicht ansteigenden, geschätzten Ertrag bei den juristischen Personen (2021: Fr. 320‘000.00) wird von einem Gesamtertrag von Fr. 5‘580‘000.00 (2021: Fr. 5‘380‘000.00) ausgegangen.

Die Investitionsrechnung sieht einen Ausgabenüberschuss (= Nettoinvestitionen) von Fr. 2'240'000.00 vor. Den Ausgaben von total Fr. 2'280’000.00 stehen dabei Einnahmen von Fr. 40'000.00 gegenüber. Für das 2020 an der Urne angenommene Bauprojekt Dorf 2 war im Voranschlag 2021 die erste Hälfte des Baukredits mit Fr. 500'000.00 budgetiert mit dem Ziel, mit den Bauarbeiten nach den Sommerferien zu beginnen. Der Baubeginn musste nun aus diversen Gründen auf Frühjahr 2022 verschoben werden und mit ihm der Betrag von Fr. 500'000.00 in den Voranschlag 2022. Dies führt dazu, dass in der Investitionsrechnung 2022 nun der Baukredit mit 1 Mio. Franken budgetiert ist.

Der Gemeindeanteil an der vom Kanton vorgesehenen Sanierung der Kantonsstrassenabschnitte Hinterhasli-Kantonsgrenze und Hinterergeten-Luchten ist mit Fr. 290'000.00 vom Kanton vorgegeben. Zudem müssen gemäss kantonalem Programm die Bushaltestellen Dorf aufgrund des Behindertengleichstellunggesetzes angepasst werden. Hier beträgt der Gemeindeanteil für beide Haltestellen Fr. 128'000.00.

Für den Werkhof ist ein neues Kommunalfahrzeug inkl. Anbauteile (wie z.B. Schneepflug) im Wert von Fr. 262'000.00 budgetiert. Nebst den Wasserleitungserneuerungen sind weitere mittlere bis kleine Projekte in den Bereichen Abwasserbeseitigung, Schulraumplanung und Raumordnung (Ortsplanung) vorgesehen.

Der Voranschlag wird den Stimmberechtigten am 28. November 2021 mit der Empfehlung auf Zustimmung unterbreitet. Die detaillierten Unterlagen zu den verschiedenen Budgetpositionen können auf www.wolfhalden.ch eingesehen werden. Bei Bedarf können Exemplare in Papierform bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden (071 898 82 82).

Aufgaben- und Finanzplan

Gemäss Art. 10 des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden haben die Gemeinden einen jährlichen Aufgaben- und Finanzplan, kurz AFP, zu erstellen. Der für 2021 erarbeitete AFP wird aufgrund des Voranschlags 2022 auf die öffentliche Orientierungsversammlung hin überarbeitet und aktualisiert. Der AFP dient zum einen dem Gemeinderat als Strategie- und Führungsinstrument, zum anderen soll er aber auch gegenüber der Bevölkerung die Ziele und die dazugehörigen Aufgaben sichtbarer und verständlicher machen, indem er die mittelfristige Entwicklung der Leistungen und Finanzen aufzeigt.

Pünktlich zur öffentlichen Orientierungsversammlung hin wird die Publikation auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Auf Anfrage werden auch Exemplare in Papierform ausgegeben. Der AFP ist nicht Bestandteil der Abstimmungsvorlage zum Voranschlag 2022.$

Orientierungsversammlung

Zur näheren Erläuterung des Voranschlags 2022 lädt der Gemeinderat alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu einer öffentlichen Orientierung am Mittwoch, 10. November 2021, 19.30 Uhr, in den Gemeindesaal Krone.

Aufgrund der Corona-Situation werden alle Interessierten gebeten, sich bis Dienstag, 9. November 2020, telefonisch (071 898 82 70) oder schriftlich per Email (sarah.niederer@wolfhalden.ar.ch) mit den vollständigen Kontaktangaben bei der Gemeindeschreiberin, Sarah Niederer, anzumelden. Es gilt Maskenpflicht. Das vollständige Schutzkonzept ist auf der Webseite der Gemeinde einsehbar. Auf Anfrage kann dies auch per Post zugestellt werden.

pd/rheintal24