Die Österreicher machen ernst im Kampf gegen die vierte Coronawelle. Ab 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Verpflichtend ist der 3G-Nachweis für alle Personen, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen, sei es im Büro oder in der Kantine oder im Verkaufsgeschäft.
Tätigkeit alleine ausüben
Nicht betroffen sind nur jene Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit alleine ausüben, wie zum Beispiel LKW-Fahrer. Die neue Regelung betrifft auch alle Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich, die ihre Arbeitsorte künftig auch nur betreten können, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt.