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Vorarlberg
21.10.2021

3G-Regel am Arbeitsplatz – jetzt auch im Ländle

Ob man Corona mit Vorschriften besiegen kann?
Ob man Corona mit Vorschriften besiegen kann? Bild: baden-wuerttemberg.de
Hammernachricht aus Wien: wie in Italien wird ab 1. November in der Alpenrepublik und damit auch in Vorarlberg die 3G-Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz eingeführt.

Die Österreicher machen ernst im Kampf gegen die vierte Coronawelle. Ab 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Verpflichtend ist der 3G-Nachweis für alle Personen, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen, sei es im Büro oder in der Kantine oder im Verkaufsgeschäft.

Tätigkeit alleine ausüben

Nicht betroffen sind nur jene Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit alleine ausüben, wie zum Beispiel LKW-Fahrer. Die neue Regelung betrifft auch alle Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich, die ihre Arbeitsorte künftig auch nur betreten können, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt.

Gesundheitsminister Mückstein: ««Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss»» Bild: wienerbezirksblatt.at

Wer soll die Einhaltung der Massnahmen kontrollieren? Hier werden beide Seiten, also sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in die Pfllicht genommen werden. «Es kann nicht sein, dass man sich am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Corona-Infektion aussetzen muss», so Gesundheitsminister Mückstein, «das ist ein weiteres Schutznetz gegen das Corona-Virus».

In Italien hat eine entsprechende Regel zur 3G-Pflicht am Arbeitsplatz zu Massenprotesten geführt.

Keine Maskenpflicht mehr

Diese 3G-Regelung am Arbeitsplatz hat für die Betroffenen einen weiteren Vorteil, denn durch die Erbringung des 3G-Nachweises sind die Arbeitnehmer von der Pflicht des Maskentragens entbunden. So etwa die Angestellten von Supermärkten, wo die FFP2-Maskenpflicht für Kunden aber weiterhin in Kraft bleibt. Nicht mehr jedoch im nichtlebensnotwendigen Handel, in Reisebüros oder Museen. Dort muss entweder der FFP2-Lappen getragen oder ein 3G-Zertifikat vorgewiesen werden.

Mit 3G am Arbeitsplatz fällt dann die Maskenpflicht Bild: fricktal-centera3.ch

Mit der von Mückstein vorgestellten Corona-Massnahmenverordnung werden auch die Wintersportregeln fixiert. In Seilbahnbetrieben ist ein 3G-Nachweis zu erbringen. Für die Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten die Regeln für die Nachtgastronomie, also ein 2G-Nachweis. Damit wieder unbesorgt zum DJ-Ötzi Sound gefeiert werden kann. Und damit es kein zweites Ischgl gibt.

rheintal24/gmh/uh