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Vorarlberg
07.10.2021

3G-Regeln am Arbeitsplatz sollen im Ländle Pflicht werden

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein: Harte Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein: Harte Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie Bild: vienna.at
Das österreichische Gesundheitsministerium macht Ernst. Ab 15. Oktober soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz gelten. Und für Skigebiete wird gelten: 3G-Pflicht bei Seil- und Zahnradbahnen. Sowie 2G-Pflicht beim Aprés-Ski.

Wie aus einem Entwurf einer entsprechenden Gesetzesverordnung aus dem österreichischen Gesundheitsministerium zu entnehmen ist, macht die Alpenrepublik jetzt endgültig Ernst und den Impfverweigerern das Leben so unangenehm wie möglich. Schon derzeit gilt zwischen Wien und Bregenz in einigen Bereichen, wie etwa in Spitälern oder Kuranstalten die 3G-Pflicht.

Keine Bezahlung, ja sogar Kündigungen

Der Arbeitnehmer, der diese Regel nicht einhält, kann vom Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause geschickt werden. Ja sogar Kündigungen wären möglich. Jetzt soll bereits mit 15. Oktober diese 3G-Regel auf alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen, gelten. Das heisst, beinahe alle Beschäftigte in Österreich müssen künftig geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein.

In dem Entwurf sind auch neue Regeln für Skigebiete vorgesehen, die ab dem 1. November gelten werden. Nämlich eine 3G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen. Auch Apres-Ski soll erlaubt sein. Jeweils nach den für die Nachtgastronomie geltenden Regeln. Also vermutlich werden nur Geimpfte und Genesene den «Jagatee» hinunterleeren und mit ihren Skischuhen auf den Tischen tanzen.

rheintal24/gmh/uh