Der Bericht des Regierungsrates zeigt wie in den Vorjahren, dass in der Gemeinde Lutzenberg alle Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes eingehalten werden. Die Beurteilung der Gemeinde Lutzenberg nach Art. 45 Abs. 1 FHG per 31. Dezember 2020 führte zum Ergebnis, dass keine Massnahmen notwendig sind.
Der Bericht über die Finanzlage der Gemeinden per 31. Dezember 2020 kann demnächst unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.ar.ch/verwaltung/departement-finanzen/amt-fuer-finanzen/controlling-und-gemeindefinanzen/gemeindefinanzstatistiken/.
Pflegeheim mit altersgerechtem Wohnen Brenden
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 4. Oktober 2021 beschlossen, der Bevölkerung an der Abstimmung vom 28. November 2021 die Grundsatzfrage zu stellen, ob in Zukunft weiterhin ein Pflegeheim mit altersgerechtem Wohnen am Standort Brenden erhalten bleiben soll. Die entsprechenden Unterlagen werden den Stimmberechtigen mit den ordentlichen Abstimmungsunterlagen fristgerecht zugestellt.
Die Unterlagen und Informationen, welche auf der Mitwirkungsplattform zu diesem Thema einsehbar waren, können nun auch auf der Homepage unter www.lutzenberg.ch in der Rubrik Verwaltung / Publikationen / "Mitwirkung "Seniorenwohnheim Brenden" eingesehen werden.