Zum Diskriminierungsverbot hat er sich für die Variante mit der Aufzählung möglicher Diskriminierungen ausgesprochen. Diese mag nicht vollständig sein, zeige aber beispielhaft die Bandbreite möglicher Diskriminierungen auf, heisst es in einer Medienmitteilung.
Das Verbot staatlichen Handelns bei Aufgaben, die Private ebenso gut erfüllen können, wird abgelehnt. Es gibt Aufgaben, die durch das Gemeinwesen erfüllt werden müssen, auch wenn dies Private ebenso gut könnten (z.B. Schule, Sicherheit, Ver- und Entsorgung etc.).
Die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 wird abgelehnt. Das Stimm- und Wahlrecht soll weiterhin an das Mündigkeitsalter 18 gekoppelt werden.