Auf Grund der anhaltenden Situation rund um COVID-19, wurde die 148. Generalversammlung der Appenzeller Bahnen auch in diesem Jahr ohne physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre durchgeführt. Anwesend waren die Verwaltungsräte der AB sowie ein Stimmrechtsvertreter. Die Stimmabgabe der Aktionärinnen und Aktionäre erfolgte schriftlich.
Zwei Bahnen schliessen sich zusammen
Zum Jahresbeginn 2020 entschieden sich die Verwaltungsräte der AB und der FWB eine Fusion der beiden Bahnen vertieft zu prüfen. Hintergründe waren der zunehmend geringere Handlungsspielraum, der weitgehend vollzogene Abschluss der Modernisierung der FWB und die seit bald zwanzig Jahre gelebte enge Zusammenarbeit beider Bahnen.
Für die AB bedeutet der Zusammenschluss eine Stärkung der Substanz und die Möglichkeit, im administrativen Bereich Vereinfachungen umzusetzen und vorhandene Synergien optimaler zu nutzen. Dies bietet die Chance, sich vermehrt auf Entwicklungsthemen zu konzentrieren. Die Prüfungsergebnisse bestätigten die Machbarkeit eines Zusammengehens.
Der Verwaltungsrat der AB beantragte der Generalversammlung 2021 die Zustimmung zur Fusion mit der FWB. Dem Antrag wurde durch die Aktionärinnen und Aktionäre stattgegeben. Notwendig wurden in der Folge die Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung und die Anpassung der Statuten.
Der Prüfungsbericht bestätigt unter anderem auch die Substanzwerte der Unternehmungen und davon abgeleitet das Aktienumtauschverhältnis. Für eine FWB-Aktie 2/3 erhalten die FWB-Aktionäre eine AB-Aktie. Noch ausstehend ist die Antragsannahme durch die Generalversammlung der FWB. Bei einer beidseitigen Zustimmung übernehmen die AB die Aktiven und Passiven der FWB.