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Vorarlberg
10.06.2021

Einreiseformular nach Österreich abgeschafft? Nicht ganz.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner freut sich über die Abschaffung der elektronischen Vorabregistrierung beim Grenzübertritt
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner freut sich über die Abschaffung der elektronischen Vorabregistrierung beim Grenzübertritt Bild: vol.at
Ab Donnerstag, 10. Juni, ist bei der Ausreise aus der Schweiz und Liechtenstein nach Österreich für Personen mit einem 3G-Nachweis das Ausfüllen einer "Pre-Travel-Clearance" nicht mehr notwendig.

Mit der Abschaffung der österreichischen «Pre-Travel-Clearance», anfänglich zu grosser Kritik der Grenzgänger geführt hatte, und in ihrer ursprünglichen Form mit der Notwendigkeit der Angabe von Reiseziel und Aufenthaltdauer an polizeistaatliche Methoden gemahnt, ist der Grenzverkehr über den Rhein wieder weitestgehend normalisiert. «Damit ist eine weitere Hürde beim (Ein-)Reisen weggefallen», freut sich Landeshauptmann Markus Wallner: »Der Bund ist damit einer Forderung der Landeshauptleutekonferenz nachgekommen.»

Bodenseeraum ist stark vernetzt

«Wir alle haben in den vergangenen Monaten sehr deutlich gemerkt, wie stark Vorarlberg mit dem Bodenseeraum vernetzt ist», so Wallner weiter: «Deshalb habe ich mich intensiv für die Abschaffung des Einreiseformulars eingesetzt und ich begrüße diese Maßnahme ausdrücklich. Die Infektionszahlen im Bodenseeraum sind inzwischen soweit gesunken, dass dieses Formular absolut überflüssig geworden ist. Wir haben damit eine wichtige Erleichterung im grenzüberschreitenden Verkehr erreicht.»

Auch Landesrat Christian Gantner zeigt sich erfreut über diese Entscheidung: «Es ist positiv, dass die Einreiseregistrierung entfällt, weil diese für alle Betroffenen und auch für unsere Gesundheitsbehörden mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.»

Länder mit stabiler Infektionslage

Die Reiseregistrierung bei Einreise aus Ländern mit stabiler Infektionslage, zu denen auch die Schweiz gehört, muss nur mehr dann erfolgen, wenn kein 3G-Nachweis (Genesen, geimpft oder getestet) erbracht werden kann. Ein Nachweis, der beim Besuch im Café oder im Restaurant in Vorarlberg nach wie vor zwingend vorgelegt werden muss.

Keine Regel ohne Ausnahme

Aber Vorsicht! Keine Regel ohne Ausnahme. Denn wer statt schon in der Schweiz den Corona-Test in einer der Vorarlberger Teststationen durchführen lassen will, und beim Grenzübertritt noch keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen kann, muss sich weiterhin im Voraus online unter https://entry.ptc.gv.at/ registrieren.

rheintal24/vlk/gmh/uh