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Vorarlberg
07.06.2021

Weitere Lockerungen im Ländle ennet des Rheins

Die Karrenseilbahn in Dornbirn darf wieder mit 75 Prozent ihres Fassungsvermögens die Gäste ins Bergrestaurant befördern
Die Karrenseilbahn in Dornbirn darf wieder mit 75 Prozent ihres Fassungsvermögens die Gäste ins Bergrestaurant befördern Bild: vn.at
Bei den Corona-Lockerungsmassnahmen prescht Österreich vor. Am 10. Juni treten die neuen Schritte in Kraft. Erfreulich für alle Rheintaler, die einen Abstecher über den Rhein schätzen.

Die Gastronomen im Ländle ennet des Rheins können aufatmen. Ab Freitag ist die Sperrstunde mit 22.00 Uhr Geschichte und es darf wieder bis Mitternacht offengehalten werden. Ausserdem sind Indoor dann wieder acht Erwachsene und Outdoor sogar eine Gruppe mit 16 Erwachsenen plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt. Grenzen, die auch für Treffen im privaten Bereich gelten.

Die Reisebusse dürfen in Österreich wieder voll besetzt werden Bild: aktouristik.de

Weder Maskenpflicht noch Abstandsregel

Wenn nicht mehr als acht Personen zusammentreffen, dann gibt’s auch keine Maskenpflicht und keine Abstandsregel mehr. Genauso wie bei Outdoor-Veranstaltungen, wo jetzt ebenfalls die Maskenpflicht entfällt. Aber immer darauf achten: Es gilt die 3G-Nachweispflicht. Es sind also beim Grenzübertritt und im Gastlokal zwingend die Genesen-, Geimpft- oder Getestet-Nachweise vorzuweisen. Schriftlich oder per App.

In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) bereitzuhalten, muss aber nicht mehr im Vorfeld nachgewiesen werden.

Die «Sonnenkönigin» kann wieder ohne Personenzahleinschränkung über den Bodensee schippern Bild: beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de

Schiff ahoi und Leinen los

Für Reisebusse und Ausflugsschiffe werden alle Auslastungsbeschränkungen aufgehoben, ein 3-G-Nachweis ist jedoch erforderlich. Also Schiff ahoi und Leinenlos für die Bodenseeschifffahrt. Seil- und Zahnradbahnen können neu bis zu 75 Prozent gefüllt werden.

Eine eher kleinere Neuerung ist bereits am letzten Freitag in Kraft getreten. Bei Gelegenheitsmärkten, auf denen nur Waren, Speisen und Getränke zum Verkauf angeboten werden, braucht es weder 3-G-Nachweis noch Kontaktdatenerhebung. Bezüglich der Maskenpflicht sind die örtlichen Vorgaben zu beachten.

Der grosse Duft der Freiheit und Normalisierung wabert immer stärker durch das Tal beiderseits des Rheins. Es scheint, so keine vierte Welle durch eine der Virusmutationen ausgelöst wird, wie derzeit in England, dass die Pandemie und ihre Lebenseinschränkungen in wenigen Monaten ausgestanden sein werden.

rheintal24/gmh/uh