Bisher waren die einzelnen Gebühren der Abfallwirtschaft separat geregelt. Mit der Zusammenführung wurden diese Gebühren nun in einem einzigen Tarif vereint. Die Gebühren für die illegale Entsorgung wurden überarbeitet und präzisiert. Beispielsweise werden die Pauschalgebühren für unrechtmässig entsorgte Abfälle bei kleineren Verstössen neu mengenabhängig und nicht mehr pro Ereignis verrechnet.
Der Maximalbetrag wurde von CHF 1'000 auf CHF 2'000 zuzüglich externer Kosten erhöht. Damit wird eine verursachergerechte Verrechnung der entstandenen Kosten sichergestellt. Mit dem Bau der Halbunterflurbehälter ergeben sich ebenfalls Veränderungen in der Abfallentsorgung, welche im Gebührentarif berücksichtigt wurden. Der neue Gebührentarif ist auf www.heiden.ch aufgeschaltet.