Mehrere Monate hat es gedauert. Mehrere Monate war der Grenzübertritt nach Österreich nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Mehrere Monate bestand für alle Einreisenden eine generelle zehntägige Quarantänepflicht. Es musste grundsätzlich vor jeder Einreise bei der elektronischen Vorabregistrierung angegeben werden, aus welchem schwerwiegenden und erlaubten Grund man einreisen wollte und wie lange man wo bleiben wollte. Was man in normalen Zeiten nur von autoritär geführten Staaten mit hoher Geheimdienstdichte kannte.
Einkauf und Ausgang im Ländle wieder möglich
Geimpft, getestet oder genesen
Diese Dinge sind ab Mittwoch Geschichte. Wie Österreichs neuer Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gegenüber der APA erklärte, wird die Quarantänebestimmung durch den „3-G-Nachweis“ ersetzt: „In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen. Dreh- und Angelpunkt auch dieser Verordnung ist der 3-G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung.“
Was als «3-G-Nachweis» gilt
Was bedeutet: Für in der Schweiz wohnhafte Menschen ist bei der Einreise ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Und mit dem für einen Grenzübertritt gültigen negativen Test-Nachweis sind die Rheintler vermutlich schon bestens vertraut.
Grundsätzlich ist vor jeder Einreise eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at/ notwendig. Diese darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen, Pendler müssen sie alle 28 Tage erneuern.
Schritt in Richtung Normalität
Was aber nicht mehr erforderlich ist, ist eine schwerwiegender Grund für die Fahrt über den Rhein nach Vorarlberg. Also weder Beerdigung oder sonstige Geschehnisse in der Verwandtschaft, noch Geschäftsreise oder sonstige. Der gewöhnliche Rheintaler darf jetzt wieder zu seinen Nachbarn im Ländle zum Einkaufen oder auf einen Gastrobesuch, ins Kino oder zum Wandern. Ein grosser Schritt in Richtung Normalität.