Mit 13. Mai um 00:00 Uhr trat eine Änderung der österreichischen Covid-19-Einreiseverordnung in Kraft. Die Änderungen, die mit BGBl. II Nr. 220/2021 am 12.05.2021 kundgemacht worden sind, treten mit 13.05.2021, 00.00 Uhr in Kraft. Es handelt sich um Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit Deutschland. Nicht mit der Schweiz. Für die Schweiz bleibt vorderhand noch alles beim Alten.
Alles beim Alten
Es wird daher noch einmal darauf hingewiesen, dass für eine Einreise von der Schweizh nach Österreich folgende Voraussetzungen notwendig sind:
- PTC-(Pre-Travel-Clearance) Registrierung ist weiterhin auszufüllen
- Einreise mit negativem Testnachweis ist möglich;
- Allerdings hat die Einreise aufgrund von schwerwiegenden Gründen, wie z.B. Besuch einer Beerdigung, unaufschiebbare medizinische Behandlungen, Geschäftsreisen etc., zu erfolgen. Diese Gründe sind in der PTC anzugeben.
- Es ist nach wie vor der Zielort und die Dauer des Aufenthalts anzugeben.
- Obwohl völlig praxisfern, hat sich jeder aus der Schweiz nach Österreich Einreisende in eine zehntägige Quarantäne zu begeben, aus der er sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann.
Ein Ende dieses Spuks?
Rheintal24 hat bei den österreichischen Behörden nachgefragt, bis wann denn mit einem Ende dieses Spuks zu rechnen sein wird. Die Landespolizeidirektion Vorarlberg hat unverzüglich geantwortet: «Ab 19. Mai rechnen wir mit einer Änderung der Covid-19-Einreiseverordnung auch für alle anderen angrenzenden Staaten an Österreich.Die dafür notwendige Verordnung wird vom Gesundheitsminister erlassen werden.»
Es ist anzunehmen, dass sich die kommende Regelung an jene mit Deutschland anpassen wird. Dass dann die 3G-Regel gelten wird: Diese ermöglicht eine Einreise mit aktuellem Immunitätsnachweis (geimpft, getestet oder genesen) ohne darauffolgende Quarantäne. Und ohne Angabe von Zielort der Reise und Zweck des Österreichbesuchs. Der kleine Grenzverkehr mit Einkauf ennet des Rheins wäre dann wieder möglich.
Wir werden rechtzeitig informieren.