Was es nicht alles gibt! Ein Vorarlberger Arzt hat auf Anfrage einer Familie über Facebook geraten, sich in der Quarantäne selbst zu infizieren. Zu Recht sah die Staatsanwaltschaft Feldkirch in diesem Vorgehen einen Aufruf zur Selbstansteckung und dazu, diese die Gesellschaft bedrohende Viruserkrankung zu verbreiten.
Unglaublich: Arzt empfahl Selbstinfektion mit Corona
Wohl der Volkswirtschaft über Patientenwohl gestellt
Der Mediziner verantwortete sich damit, dass der Lockdown aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Kosten nicht verantwortet hätte werden können. Er habe mit seinem Rat zur Selbstansteckung auf „natürlichem Wege“ erreichen wollen, was man nun mit der Impfung erreichen wolle, nämlich eine Immunisierung der Leute. Heute würde er diese Empfehlung nicht mehr aussprechen, da es ja genügend Impfstoffe gäbe und eine Impfung mit weniger Komplikationen einhergehe, als eine Coronainfektion.
Hohe bedingte Geldstrafe
Ursprünglich gab «Dr. Seltsam», der offensichtlich das Wohl der Volkswirtschaft höher einschätzte als das Wohl seiner Patienten, diesen Rat einer grösseren Familie , die sich gemeinsam in Quarantäne befand. Die Richterin kritisierte, dass dieser Vorschlag von diesem sogar auf Facebook veröffentlicht und damit publik gemacht wurde. Damit schloss sie sich der Ansicht der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Mann als schuldig im Sinne der Anklage und zu der bereits erwähnten bedingten Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.