Lockerung der Bestimmungen
Man will sich dabei in der Alpenrepublik an die Risikoeinschätzungen der Europäischen Gesundheitsagentur ECDC orientieren. Was angesichts deren Vorgaben bedeuten würde, dass aus aktuellen epidemiologischen Gründen nichts gegen die Lockerung der Bestimmungen für die Schweiz spricht.
Jetzt wurde eine weitere Hürde eingerissen. Ebenfalls ab dem 19. Mai werden in «tu felix Austria» Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Was das bedeutet? Der Impfnachweise wird zur Eintrittskarte für Hotellerie, den Kulturbereich, das gesamte Veranstaltungswesen, die Gastronomie sowie auch für die Einreise werden.
Grüner Pass als Eintrittskarte
Wie der Nachweis der Impfung geleistet werden soll? Zunächst wird der gelbe Impfpass aus Papier als «Eintrittsberechtigung» gelten. Anfang Juni soll dann der digitale Impfpass – der «Grüne Pass» - verfügbar sein, den man sich als QR-Code auf sein Handy herunterladen kann. Ab Juli soll es dann den «Grünen Pass» auf EU-Ebene geben, der gleichermaßen unbürokratisches wie sicheres länderübergreifendes Reisen möglich machen soll. Leider nicht für Schweizer Staatsbürger, da die Eidgenossen im Berner BAG seltsamer- und unnötigerweise an einer helvetischen Insellösung basteln.
Aufgrund des in der österreichischen Verfassung geltenden Gleichheitsgrundsatzes ist damit zu rechnen, dass dann auch beim Grenzübertritt nach Vorarlberg von Geimpften nicht mehr ein aktuelles und überflüssiges Impfzeugnis vorzuweisen sein wird, sondern nur mehr der Impfnachweis. rheintal24 wird über die genaueren Regularien nach deren Vorliegen berichten.
Sei es wie es sei. Die Normalität rückt näher und spätestens bei Erreichen der Herdenimmunität muss der Staat seinen Bürgern wieder alle Grundrechte ohne Einschränkung zurückgeben.