30. April 2017. Im Club «zur Wunderkammer» in Bürglen TG findet eine Goa-Party statt. Ein 26-jähriger Rheintaler will sich mit seinem 25-jährigen Kollegen an dieser Party vergnügen. Aufgrund ihres Verhaltens werden die beiden aus dem Club verwiesen und entfernen sich. Kommen aber einige Zeit später zurück.
Mit geladenem Revolver zurückgekehrt
Kaum fassbar, was dann passiert. Denn in der Zwischenzeit haben sich die beiden einen geladenen Revolver beschafft und wollen sich jetzt offensichtlich an den beiden Türstehern, die sie für den Lokalrausschmiss verantwortlich machen, rächen. Der Rheintaler bedroht damit mehrere Personen und gibt einen Schuss in Richtung Türsteher ab. Zum Glück verfehlt die Kugel alle Personen. Es gibt keine Verletzten. Und die beiden Männer flüchten zu Fuss.
Bereits am nächsten Abend werden die beiden Möchtegernpartygänger im Rheintal festgenommen. Und im September 2019 angeklagt. Vor Gericht behauptet der Haupttäter zu seiner Verteidigung, es habe sich bei dem abgegebenen Schuss «nur um einen Warnschuss» gehandelt. Das Obergericht stellt aber in seiner Urteilsbegründung klar, dass der Mann dazu auch in die Luft und nicht in Richtung von Personen schiessen hätte können. So habe er beide Türsteher «aus nichtigem Grund» der unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt.
Angemessene Haftstrafen
Jetzt hat das Gericht im thurgauischen Weinfelden Recht gesprochen. Die beiden Hauptangeklagten, der inzwischen 29-jährige Haupttäter aus dem Rheintal und sein 28-jähriger Kollegen werden wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, der mehrfachen Gefährdung des Lebens und des Raufhandels für schuldig befunden.
Der 29-jährige muss für fünfeinhalb Jahre in den Knast, sein jüngerer Kollege für vier Jahre. Jener Thurgauer Bekannte, der ihnen den geladenen Revolver übergeben hat, muss zwei Jahre lang hinter schwedische Gardinen. Wegen Gehilfenschaft zur versuchten eventualvorsätzlichen Tötung.