Home Region Rheintal Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Kanton
07.01.2026
07.01.2026 16:42 Uhr

Rollstuhl-Unfall auf Heidiweg in Bad Ragaz beschäftigt Gericht

Ein gelber Wegweiser mit weiss-rot-weisser Spitze schilderte den Heidiweg im Pizolgebiet als "Bergwanderweg" aus.
Ein gelber Wegweiser mit weiss-rot-weisser Spitze schilderte den Heidiweg im Pizolgebiet als "Bergwanderweg" aus. Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Mitarbeiter der Gemeinde Bad Ragaz sowie Vertreter der Tourismusregion Pizol müssen sich nach einem Unfall auf einem Heidi-Wanderweg vor Gericht in Mels verantworten. Die Anklage wirft sieben Beschuldigten fahrlässige Körperverletzung vor.

Der folgenschwere Unfall geschah auf dem Heidiwanderweg bei der Bergstation Pardiel der Pizolbahnen, wie aus der Anklageschrift der St.Galler Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Eine damals 64-jährige Frau begleitete auf einem Spaziergang ihren Mann, der aufgrund eines Unfalls auf einen Elektrorollstuhl angewiesen war. Gemeinsam waren sie zum Aussichtspunkt der Alp Schwarzbüel unterwegs. Bevor sie diesen erreichten, ereignete sich ein Unfall, der das Leben der Frau für immer veränderte.

Die Frau ist seither querschnittgelähmt

Etwa 100 Meter vor dem Aussichtspunkt geriet der Rollstuhl neben einem Abgrund ins Schlittern. Die Frau versuchte, den Rollstuhl festzuhalten und so ein Abrutschen ihres Mannes zu verhindern. Schliesslich stürzten der Mann und die Frau rund sieben Meter eine Böschung hinunter.

Beim Sturz in die Tiefe landete der Mann mit seinem Rollstuhl auf seiner Frau. Sie erlitt dabei eine Querschnittlähmung ab dem fünften Halswirbel. Der Mann verletzte sich nur leicht.

Hätte der Unfall verhindert werden können?

Der Vorfall ereignete sich im Juli 2016. Ende Monat tritt die Frau nun als Privatklägerin vor dem Kreisgericht Mels auf. Ihr Mann ist zwischenzeitlich verstorben.

Auf der Anklagebank müssen gleich sieben Personen Platz nehmen: der Gemeindepräsident von Bad Ragaz, der Leiter Bau und Betrieb der Gemeinde, der Leiter des Werkbetriebs, der CEO und der Marketingchef der Pizolbahnen sowie der CEO und der Leiter Kommunikation der Tourismusorganisation Heidiland.

Der Gerichtsprozess dreht sich um die Fragen, ob dieser Unfall hätte verhindert werden können und wer dafür die Verantwortung trägt.

Fehlende Ausschilderung für Rollstühle

Der Mann im Elektrorollstuhl entdeckte damals im Internet, dass der Heidiweg als rollstuhlgängig beworben wurde. Dies war sowohl auf dem Webauftritt der Pizolbahnen als auch auf jenem von Heidiland Tourismus so beschrieben, heisst es in der Anklageschrift. Aufgrund dessen hätten er und seine Frau den Entschluss gefasst, den Weg zu besuchen.

Tatsächlich war der schmale Weg unter anderem wegen fehlender Absturzsicherungen und Geländer sowie durchquerender Wasserrinnen nicht für das Befahren mit einem Rollstuhl geeignet, hält die Anklageschrift fest. Darin wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Route vor Ort mit einem gelben Wegweiser mit weiss-rot-weisser Spitze als "Bergwanderweg" ausgeschildert war. Es existierte ausserdem kein Schild, das den Pfad als Rollstuhlweg kennzeichnete.

Verantwortung der Gemeinde

Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung richtet sich in der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen unterschiedliche Verantwortliche von Gemeinde, Bergbahn und Tourismusorganisation, die damals im Amt waren:

Der Gemeindepräsident und die beiden Gemeindemitarbeiter seien verantwortlich, dass die Wege auf dem Gemeindegebiet von Bad Ragaz für jedermann sicher begehbar seien. Dies liege in der Zuständigkeit der Gemeinde. Diese Angeklagten hätten Kenntnis davon gehabt, dass der Wanderweg auf den besagten Internetseiten fälschlicherweise als rollstuhlgängig beworben wurde. Trotzdem hätten sie keine Sicherungsmassnahmen eingeleitet, um den Weg sicher mit einem Rollstuhl befahren zu können, lautet der Vorwurf.

Die Anklagen gegen die Verantwortlichen der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus zielen auf die damaligen Beschreibungen im Internet. Sowohl die beiden CEO als auch die Marketingchefs seien für sämtliche Texte und deren Wahrheitsgehalt auf den entsprechenden Websites der Unternehmen verantwortlich gewesen. Sie hätten demnach überprüfen müssen, ob der Heidiweg tatsächlich rollstuhlgängig ist, bevor dies auf der Homepage behauptet wurde.

Konkrete Strafanträge erfolgen vor Gericht

Das verlangte Strafmass gegen die Angeklagten will die Staatsanwaltschaft erst an der Gerichtsverhandlung bekannt geben. Ausserdem wird in der Anklageschrift festgehalten: "Bislang wurde durch die Privatklägerschaft keine Zivilforderung beziffert."

Der Prozess startet am 20. Januar. Bis zum 5. Februar sind insgesamt fünf Verhandlungstermine angesetzt.

Keystone-SDA
Demnächst