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Kanton
18.12.2025
18.12.2025 14:30 Uhr

Windpark Wartau – einer von vielen

Symbolbild
Symbolbild Bild: Pixabay: Dirk Wohlrabe
Im Rheintal sind derzeit rund 21 Windparks mit etwa 100 Windrädern geplant. Auch Wartau wird dabei häufig als Vorzeigegemeinde dargestellt. Der Verein «Wartauer Windkraft ja, mit Anstands-Abstand» hält fest, dass dieser Eindruck nicht der Realität entspricht und die Situation differenziert betrachtet werden muss.

Bislang haben ausschliesslich die Ortsbürger über das Baurechtsversprechen an die Windpark Wartau AG abgestimmt – konkret 273 Personen. Diese erteilten mehrheitlich grünes Licht für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Da sämtliche geplanten Windkraftanlagen auf Ortsgemeindeboden stehen würden, war damit nur ein kleiner Teil der Bevölkerung stimmberechtigt.

Bezogen auf die Gesamtbevölkerung von rund 3000 stimmberechtigten Einwohnern ergibt sich somit, dass lediglich 9 % der Wartauer Bevölkerung dem Projekt zugestimmt haben. Von einer breiten demokratischen Abstützung kann daher nicht gesprochen werden.

Kein echter Bürgerwindpark

Obwohl das Vorhaben als Bürgerwindpark bezeichnet wird, zeigen die Beteiligungsverhältnisse ein anderes Bild. 40 % der Anteile entfallen auf die TBB Immobilien AG, weitere 40 % auf die Elektro- und Wasserkorporation Wartau. Lediglich 11 % der Anteile stehen der Bevölkerung offen. Die verbleibenden 9 % gehen an die politische Gemeinde sowie an die Ortsgemeinde.

Damit handelt es sich im Wesentlichen um ein institutionell getragenes Projekt, bei dem die Bevölkerung nur in begrenztem Umfang finanziell beteiligt ist. Auch von den gewährten Subventionen, also öffentlichen Fördermitteln, profitiert die Bevölkerung nicht unmittelbar. Der Begriff Bürgerwindpark beschreibt das Projekt aus Sicht des Vereins daher nur sehr eingeschränkt zutreffend.

Gigantische Dimensionen in unmittelbarer Nähe

Geplant sind in Wartau drei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 162 Metern. Damit überragen sie die Hochspannungsmasten im Rheintal um ein Mehrfaches. Die Windräder sind dreieinhalbmal höher als diese Masten und ragen zudem rund 20 Meter über das Dorf Oberschan hinaus.

Besonders kritisch beurteilt der Verein die geringe Distanz zu den nächsten Wohnzonen. Die geplanten Standorte liegen lediglich rund 270 bis 800 Meter von den Dorfrändern der Dörfer Weite und Trübbach entfernt.

Um die Auswirkungen von Schattenwurf, Lärm und optischer Bedrängung gering zu halten, schreiben andere Länder deutlich strengere Richtwerte vor. In Österreich beträgt der Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbauten 1'000 Meter. In Bayern gilt die sogenannte 10H-Regel, wonach der Abstand dem Zehnfachen der Anlagenhöhe entsprechen muss.

Forderung nach verbindlichen Mindestabständen

Der Verein «Wartauer Windkraft ja, mit Anstands-Abstand» fordert deshalb eine klare und verbindliche Regelung. Windräder mit einer Nabenhöhe von über 30 Metern sollen einen Mindestabstand von fünf Nabenhöhen oder mindestens 500 Metern zu bewohnten Liegenschaften einhalten.

Eine entsprechende kommunale Initiative wurde bei der politischen Gemeinde Wartau eingereicht, jedoch als unzulässig erklärt. Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) begründete den Entscheid damit, dass Abstandsregelungen in kommunalen Baureglementen nicht zulässig seien. Der Verein hat diesen Entscheid des AREG vom November 2025 auf dem Rechtsweg angefochten.

Der Verein betont, der Windenergie nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberzustehen. Gefordert werden jedoch Mass, Transparenz und eine demokratische Mitsprache. Aus Sicht des Vereins braucht es klare Regeln, welche die Bevölkerung, die Landschaft und die Lebensqualität schützen.

pd/ako
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