Die Eigentümerschaft des Grundstücks Nr. 469 (Hinterbissaustrasse 28 und 30) hat einen Antrag auf Aufhebung des Quartierplans Hinterbissau (ehemaliges Howigra-Areal) gestellt.
Der Quartierplan wurde im Jahr 2002 erlassen, um den Bestand und die Erweiterung des Gewerbebetriebs der Howigra AG zu sichern. Der Nutzungszweck hat sich in den vergangenen Jahren verändert und entspricht heute nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten.
Vor diesem Hintergrund stimmt der Gemeinderat der Aufhebung des Quartierplans zu und eröffnet das gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsverfahren.
Digitale Mitwirkung
Der Mitwirkungsprozess findet grundsätzlich in digitaler Form statt. Die Unterlagen und weitere ausführliche Informationen sind ab dem 2. September 2025 auf www.mitwirken-heiden.ch aufgeschaltet. Mit der e-Mitwirkung ermöglicht die Gemeinde Heiden einen benutzerfreundlichen Weg, sich zu den Unterlagen zu äussern.
Unterlagen im Rathaus ausgelegt
Die Unterlagen werden während der Mitwirkungsdauer ebenfalls im 2. Stock des Rathauses aufgelegt. Stellungnahmen und Anregungen können auch schriftlich innerhalb der Mitwirkungsfrist bei der regionalen Bauverwaltung eingereicht werden. Nach der Prüfung aller Eingaben wird einzeln oder gesamthaft Stellung genommen.