Situation an den Energiemärkten entspannt sich weiter
Der Strompreis setzt sich aus den Tarifbestandteilen Energie, Netznutzung, Abgaben und neu einem Messtarif zusammen. Dieser Messtarif war bisher Teil der Netznutzung.
Die Energietarife können gesenkt werden, da sich die Situation an den Energiemärkten weiter entspannt hat, was sich in tieferen Beschaffungspreisen niederschlägt. Gegenüber dem Jahr 2025 konnte die Energie um rund 15 Prozent günstiger beschafft werden.
Dem tieferen Einkaufspreis entsprechend wird der Energietarif 2026 gegenüber 2025 um 15 Prozent gesenkt.
Die Netznutzungstarife müssen für Privat- und Gewerbekunden um 4.5 % erhöht werden. Die Kosten im eigenen Verteilnetz steigen, weil in den Vorjahren zur aktiven Preisdämpfung die gesetzlich erlaubte Verzinsung der Netze nicht ausgeschöpft wurde.
Durch den rückläufigen Stromabsatz in Altstätten müssen die Kosten des Netzes zudem auf eine kleinere Menge umgelegt werden. Die Systemdienstleistungen der Swissgrid (von 0.55 auf 0.27 Rp./kWh) sind erfreulicherweise gesunken, die Stromreserve des Bundes (von 0.23 auf 0.41 Rp./kWh) hingegen gestiegen.
Höhe des Netzzuschlags schweizweit unverändert
Bei den Abgaben bleibt die Höhe des Netzzuschlags zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) schweizweit unverändert bei 2.3 Rp./kWh. Die kommunale Abgabe beträgt wie im Vorjahr 1,05 Rp./kWh. Ab 2026 schweizweit neu die solidarisierten Kosten von 0.05 Rp./kWh zur Finanzierung von Netzverstärkungen und als Überbrückungshilfe für die einheimische Stahl- und Aluminiumindustrie eingeführt.
Technische Betriebe investieren drei Mio. Franken
Neu müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Messkosten aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und als eigene Tarifkomponente ausgewiesen werden. Der Messtarif beträgt 6.50 Franken pro Monat und pro Stromzähler.
Die Technischen Betriebe investieren bis Ende 2027 in den flächendeckenden Ersatz der Stromzähler durch neue Smart Meter rund drei Millionen Franken.