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Altstätten
29.08.2025

Stromtarife in Altstätten sinken 2026 leicht

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Symbolbild Bild: Archiv
Die Technischen Betriebe Altstätten können die Stromtarife im Jahr 2026 für die meisten Kundengruppen leicht senken. Eine Ausnahme bilden lediglich Haushalte mit einem Stromverbrauch von weniger als 4000 Kilowattstunden pro Jahr.

Die Stromtarife in Altstätten im Jahr 2026 können für die meisten Kundengruppen leicht gesenkt werden. Einzige Ausnahme bilden Kunden mit einem Stromverbrauch von weniger als 4'000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr.

Basierend auf den normierten Verbrauchsprofilen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) werden die Kosten für typische Haushalte aufgezeigt. Es handelt sich dabei um den Gesamtpreis für den Strom in Franken pro Jahr, inklusive Mehrwertsteuer. Wie sich die Tarifanpassungen auf die Kosten auswirken, hängt vom individuellen Verbrauch ab.

 

Bild: zVg

Situation an den Energiemärkten entspannt sich weiter

Der Strompreis setzt sich aus den Tarifbestandteilen Energie, Netznutzung, Abgaben und neu einem Messtarif zusammen. Dieser Messtarif war bisher Teil der Netznutzung.

Die Energietarife können gesenkt werden, da sich die Situation an den Energiemärkten weiter entspannt hat, was sich in tieferen Beschaffungspreisen niederschlägt. Gegenüber dem Jahr 2025 konnte die Energie um rund 15 Prozent günstiger beschafft werden.

Dem tieferen Einkaufspreis entsprechend wird der Energietarif 2026 gegenüber 2025 um 15 Prozent gesenkt.

Die Netznutzungstarife müssen für Privat- und Gewerbekunden um 4.5 % erhöht werden. Die Kosten im eigenen Verteilnetz steigen, weil in den Vorjahren zur aktiven Preisdämpfung die gesetzlich erlaubte Verzinsung der Netze nicht ausgeschöpft wurde.

Durch den rückläufigen Stromabsatz in Altstätten müssen die Kosten des Netzes zudem auf eine kleinere Menge umgelegt werden. Die Systemdienstleistungen der Swissgrid (von 0.55 auf 0.27 Rp./kWh) sind erfreulicherweise gesunken, die Stromreserve des Bundes (von 0.23 auf 0.41 Rp./kWh) hingegen gestiegen.

Höhe des Netzzuschlags schweizweit unverändert

Bei den Abgaben bleibt die Höhe des Netzzuschlags zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) schweizweit unverändert bei 2.3 Rp./kWh. Die kommunale Abgabe beträgt wie im Vorjahr 1,05 Rp./kWh. Ab 2026 schweizweit neu die solidarisierten Kosten von 0.05 Rp./kWh zur Finanzierung von Netzverstärkungen und als Überbrückungshilfe für die einheimische Stahl- und Aluminiumindustrie eingeführt.

Technische Betriebe investieren drei Mio. Franken

Neu müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Messkosten aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und als eigene Tarifkomponente ausgewiesen werden. Der Messtarif beträgt 6.50 Franken pro Monat und pro Stromzähler.

Die Technischen Betriebe investieren bis Ende 2027 in den flächendeckenden Ersatz der Stromzähler durch neue Smart Meter rund drei Millionen Franken.

Privat- und Gewerbekunden Bild: zVg
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Senkung Rückliefertarif für Photovoltaikanlagen

Die Marktpreise für Strom aus Photovoltaikanlagen sind in den vergangenen Monaten erneut gesunken. Die vom Bundesamt für Energie publizierten Referenzmarktpreise lagen in den letzten vier Quartalen zwischen 2.8 (Q2/2025) bis 10.4 Rp./kWh (Q1/2025).

Die Technischen Betriebe Altstätten bieten auch 2026 einen Rückliefertarif an, der für ein Jahr gültig und damit kalkulierbar ist. Die Stromrücklieferung von circa 800 Photovoltaikanlagen wird für nächstes Jahr mit rund 13.5 Mio. kWh prognostiziert, dies bei einem geplanten Gesamtabsatz an Energie von rund 51 Mio. kWh. Der Rücklieferpreis hat damit einen markanten Einfluss auf den Strompreis bei den rund 7000 Endkunden.

Zubau an erneuerbaren Energien wird weiterhin unterstützt

In diesem Kontext gilt es, einen Mittelweg zu finden, der den Zubau an erneuerbaren Energien weiterhin unterstützt und es gleichzeitig ermöglicht, die im langjährigen Mittel immer noch hohen Strompreise zu senken.

Die unten stehenden Rücklieferpreise entsprechen gegenüber 2025 einer Reduktion, liegen aber immer noch über dem langjährigen Mittelwert. In den Jahren 2016 bis 2022 hat der Rücklieferpreis jeweils 6.50 Rp./kWh betragen. Die Reduktion erfolgt entsprechend den neuen gesetzlichen Grundlagen und den gesunkenen Marktpreisen.

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pd/ako