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Altstätten
26.08.2025
26.08.2025 14:27 Uhr

«Keine Bewilligungspflicht für das Fällen von Bäumen»

Sollen grössere Bäume auch in Zukunft ohne Bewilligung gefällt werden können?
Sollen grössere Bäume auch in Zukunft ohne Bewilligung gefällt werden können? Bild: Stefan Paradowski
Die Mitte Altstätten-Eichberg wehrt sich gegen die geplante Bewilligungspflicht für das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang ab 125 Zentimetern. Sie kritisiert die Vorschrift als praxisfern, bürokratisch und kontraproduktiv: Statt Bäume zu schützen, würde sie deren vermehrte Fällung provozieren.

Die Mitte Altstätten-Eichberg spricht sich gegen die in der Mitwirkung zur Diskussion gestellte Bewilligungspflicht für Bäume, welche 125 cm Umfang überschreiten, aus. Dies aus folgenden Gründen:

  1. Die geplante Vorschrift ist schlecht durchdacht und nicht praxistauglich. Es ist der Bauverwaltung nicht bekannt, wie viele Bäume es mit dem kriminalisierenden Stammumfang gibt. Eine Vorschrift hätte für alle zu gelten und müsste konsequent überall durchgesetzt werden. Davon geht nicht einmal der Stadtpräsident aus. Und wie diese Verfahren durchgeführt werden sollen, ist mitnichten klar. Der Stadtrat verkennt: Im Baureglement setzt er Recht und Verbote, nicht «Zeichen» für Bäume. Die Vorschrift wäre untauglich im Vollzug.

  2. Die Vorschrift gäbe ausufernden Diskussionsbedarf über die Abwägung der Interessen und die Interessen selbst. Sie würde unweigerlich zu Denunziantentum einladen und die Nachbarschaftsstreitigkeiten anschwellen lassen. Die Vorschrift gefährdet den Rechtsfrieden. Die gesetzlichen Pflanzabstände unter Nachbarn reichen völlig aus.

  3. Eine Bewilligungspflicht ist geeignet, die verfolgten Ziele des Klimaschutzes zu erreichen. Es ist nicht definiert, welche Baumarten nützlich und im besonderen klimawandelwiderstandsfähig sind. Ein Baumumfang in einem willkürlich festgelegten Mass ist somit ein untaugliches Kriterium.

  4. Würde die Bewilligungspflicht Teil des Baureglements, so ist es absehbar, dass in ganz Altstätten noch vor Inkrafttreten wohl die meisten Bäume im entsprechenden Umfang zügig gefällt werden würden. Die Bäume wachsen ja nach. Und niemand will sich einer Strafverfolgung aussetzen. Im Ergebnis wird es weniger Bäume mit grossem Umfang geben. Die Vorlage erreicht das Gegenteil: Sie fällt grosse Bäume, statt sie zu erhalten.

  5. Es geht nicht an, die Baubewilligungs-Bürokratie weiter wuchern zu lassen. Es ist nicht zu erwarten bzw. geradezu ausgeschlossen, dass die Bauverwaltung selbst die Schutzwürdigkeit eines Baumes prüfen wird. Die angedachten Anwendungsvorschriften enthalten mehrfache Ermessensentscheide und unbestimmte Rechtsbegriffe, die einzeln und für jeden Einzelfall abgewogen worden müssen. Das diffizile Abwägen der vorgeschriebenen Kriterien wird dazu führen, dass jede Private der Bauverwaltung zusätzlich ein Gutachten einreichen muss, welches das Fällen eines Baumes befürwortet. Das kostet und verursacht unnötige Leerläufe. Das Verfahren kann mit Rechtsmitteln endlos in die Länge gezogen werden. Am Schluss zahlen Bürger und die Steuerpflichtigen gleichermassen die Zeche.

  6. Schliesslich stellt die politische Gemeinde Altstätten seinen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern geradezu ein Misstrauensvotum aus, nicht selbst in Eigenverantwortung die Bepflanzung des eigenen Grundes und Bodens zu gestalten. Sie werden damit sprichwörtlich unter gärtnerische Vormundschaft gestellt.

  7. Intelligenter und vertrauensbildender wäre es, der Stadtrat würde den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine Beratung und Handreichung zur Verfügung stellten, wie sie ihre Grundstücke ökologisch wertvoll gestalten und die dem Klimawandel nützliche Bäume pflanzen können. So behandelt sie die Stadt als mündige Bürgerinnen und Bürger, anstelle sie zu kriminalisieren und zu zügigen und regelmässigen Baumfällern werden zu lassen.

Die Mitte Altstätten-Eichberg fordert den Stadtrat auf, auf den Baumschutz nach Artikel 29 zu verzichten und stattdessen den Nutzen von Bäumen mit einem Beratungsangebot und Handreichung zu fördern.     

pd/ako