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Kanton
20.08.2025

Regierung will Wohnsitzpflicht für Kreisrichter lockern

Das Kreisgericht Rheintal in Altstätten. Künftig müssen die Richter nicht mehr im Gerichtskreis wohnen (Archivbild)
Das Kreisgericht Rheintal in Altstätten. Künftig müssen die Richter nicht mehr im Gerichtskreis wohnen (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Richter von St.Galler Kreisgerichten sollen künftig im ganzen Kanton wohnen dürfen - und nicht mehr nur im eigenen Gerichtskreis. Die Regierung will so die Auswahl an Kandidaten für das Amt vergrössern.

Die Änderung geht auf einen Vorschlag der Rechtspflegekommission zurück, der vom Kantonsrat im April 2024 mit 81 gegen 34 Stimmen unterstützt wurde. Begründet wurde sie mit dem Fachkräftemangel bei den juristischen Berufen, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Dienstag.

Mit einer Gesetzesänderung will nun die Regierung die Wohnsitzpflicht für die haupt- und teilamtlichen Kreisrichter lockern. Diese verfügen über eine juristische Ausbildung und müssen eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung vorweisen.

Ortskenntnisse nicht massgebend

Ihre Urteile basierten hauptsächlich auf Bundesrecht oder auf kantonalem Recht, heisst es in der Vorlage. Falls in einem Fall Kenntnisse lokaler Gegebenheiten erforderlich seien, könne sich ein Richter diese aneignen, beispielsweise durch einen Augenschein vor Ort.

Anders ist die Situation für nebenamtliche Richter: Für sie soll es bei der Wohnsitzpflicht im Gerichtskreis bleiben. Die Laienrichter brächten unterschiedliche Kenntnisse und Erfahrungen aus anderen Lebensbereichen in das Gericht ein, schrieb die Regierung. Der Fachkräftemangel ist bei ihnen weniger ein Problem.

Die Vorlage wird in einer der kommenden Sessionen im Kantonsrat beraten.

Keystone-SDA