Voraussichtlich wird die jährliche Meteorwassergebühr erstmals 2027 erhoben. Von der Gebühr betroffen sind sämtliche Liegenschaften, bei welchen Meteorwasser über öffentliche Leitungen abgeleitet wird. Grundstücke, welche über private Meteorabwasserleitungen direkt in ein Gewässer entwässern, sind nicht betroffen und somit auch nicht gebührenpflichtig.
Die Datenerhebung, welche die Grundlage zur Ermittlung der Meteorwassergebühr bildet, ist abgeschlossen. Berechnet wird die Gebühr anhand der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen abflusswirksamen befestigten Gebäude- und Umgebungsflächen. Die betroffenen Grundeigentümerschaften werden in den nächsten Wochen mit einem ausführlichen Schreiben, provisorischer Gebührenberechnung sowie einem Situationsplan bedient.
Die Grundeigentümerschaften können somit frühzeitig die Grundlagen für die Gebührenerhebung prüfen und allfällige Unstimmigkeiten der Gemeinde melden. Allfällige Bereinigungen können vorzeitig erledigt werden. Grundeigentümerschaften, welche keine Meteorwassergebühr zu entrichten haben, erhalten kein Schreiben.